Spritztour mit beschlagnahmtem Audi? Polizisten offenbar geblitzt

Wien (Österreich) - Die Wiener Polizei beschlagnahmte einen Audi, dessen Besitzer mit Drogen in Verbindung gebracht wurde. Kurz darauf sollen Beamte mit dem Wagen geblitzt worden sein.

Die österreichische Polizei nahm am 29. Mai einen 32-Jährigen fest und beschlagnahmte seinen Audi. (Symbolfoto)  © Matthias Röder/dpa

Wie die österreichische Zeitung "Krone" berichtet, standen am 29. Mai Beamte der WEGA, einer Spezialeinheit der Wiener Polizei, vor der Tür eines 32-jährigen Türken und durchsuchten seine Wohnung.

Der Mann war wegen möglicher Drogendelikte ins Visier der Polizei geraten. Tatsächlich entdeckten die Beamten einige Gramm einer illegalen Substanz.

Die Beamten nahmen den Mann daraufhin fest und stellten auch sein Auto - einen Audi - sicher. Gegen 1 Uhr war der Polizeieinsatz beendet.

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Wenige Wochen später war der wegen Drogendelikten angezeigte Mann wieder aus dem Gewahrsam entlassen.

In seinem Briefkasten erwartete ihn schließlich eine überraschende Nachricht: ein Bußgeldbescheid über mehr als 70 Euro.

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Polizisten offenbar mit beschlagnahmtem Audi geblitzt

Offenbar waren die Polizisten mit dem beschlagnahmten Fahrzeug unterwegs und wurden dabei geblitzt. (Symbolfoto)  © 123RF/heikobarth

Demnach soll sein Audi auf der Ostautobahn A4 von einer Geschwindigkeitsmessung erfasst worden sein - und das zu einem Zeitpunkt, als der 32-Jährige längst in Polizeigewahrsam saß und damit sicher nicht selbst hinter dem Steuer sitzen konnte.

Die Geschwindigkeitskontrolle soll dabei etwa eine Stunde nach Ende des Einsatzes erfolgt sein. Zu diesem Zeitpunkt sollen offenbar Polizisten am Steuer des beschlagnahmten Audi gesessen haben.

Warum die Beamten noch eine Stunde nach Abschluss des Einsatzes mit dem Wagen des 32-Jährigen unterwegs waren, ist unklar. Gegenüber der Tageszeitung wollte sich die Polizei unter Verweis auf den Datenschutz nicht zu dem Vorfall äußern.

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Der Anwalt des 32-Jährigen erklärte gegenüber der Krone, sein Mandant habe die Strafe inzwischen beglichen. Ob er dagegen Einspruch einlegen werde, wolle sich der Jurist jedoch noch offenhalten.

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