Reise nach Crash mit Containerschiffen abgesagt: Diese Rechte haben "Mein Schiff 3"-Passagiere jetzt

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Hamburg/Hannover - Auf die Freude folgte der Schock! Das Kreuzfahrtschiff "Mein Schiff 3" musste seine 20-tägige Kanaren-Reise nach einem Zusammenstoß mit zwei Containerschiffen in Bremerhaven absagen. Diese Rechte haben die Passagiere nun.

Die Passagiere mussten das Kreuzfahrtschiff "Mein Schiff 3" nach einem Unfall am Montagvormittag verlassen.
Die Passagiere mussten das Kreuzfahrtschiff "Mein Schiff 3" nach einem Unfall am Montagvormittag verlassen.  © Sina Schuldt/dpa

Schon direkt nach dem Vorfall hatte eine Frau an Bord eine böse Vorahnung. "Ich glaube, das war es mit der Reise", war in einem Video zu hören. Nur einen Tag später folgte die Bestätigung. "Wir wissen, wie sehr sich unsere Gäste auf diese Reise gefreut haben und bedauern die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sehr", erklärte eine TuiCruises-Sprecherin auf TAG24-Nachfrage, aber die Absage sei "die einzig verantwortungsvolle Entscheidung" gewesen.

Wie es nun weitergeht, ist noch unklar. Dazu hat TuiCruises sich bislang noch nicht geäußert. Wie aus einer Tonbandaufnahme, die TAG24 vorliegt, hervorgeht, wurde den Passagieren an Bord aber ein Umschlag mit Informationen zu ihrer Abreise vorgelegt.

Doch welche Rechte haben die Reisenden in diesem Fall überhaupt? "Eine Kreuzfahrt ist immer eine Pauschalreise", erklärte Markus Hagge (43), Rechtsexperte für Verbraucherrecht, im Telefonat mit TAG24. "Das gibt Verbrauchern relativ viele rechtliche Möglichkeiten."

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Hagge empfiehlt den Betroffenen dringend: "Es sieht nicht so aus, als könnte man darauf vertrauen, wenn man die Füße still hält, dass man auf jeden Fall den ganzen Reisepreis zurückbekommt." TuiCruises könnte sogar noch Alternativen vorschlagen: die Reise auf einem anderen Schiff durchzuführen oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Schäden an dem Kreuzfahrtschiff sind deutlich zu erkennen.
Die Schäden an dem Kreuzfahrtschiff sind deutlich zu erkennen.  © Sina Schuldt/dpa

Reiseexperte empfiehlt dringend: Reisemangel melden

Selbst die Brücke ist in Mitleidenschaft gezogen worden.
Selbst die Brücke ist in Mitleidenschaft gezogen worden.  © Sina Schuldt/dpa

"Wenn das Schiff den Hafen nicht verlässt, ist es ein Reisemangel", den es beim Reiseveranstalter anzuzeigen gilt, so der Experte. Zunächst müsse der Vorfall geschildert werden und dann in einer Abhilfe eine Frist gesetzt werden, in der der Mangel beseitigt werden könne. Dafür empfiehlt er, einen Brief per Einwurf-Einschreiben an die Tui zu schicken, dazu auch eine Mail.

"Vieles spricht dafür, dass es sich um einen erheblichen Reisemangel handelt, wenn die Kreuzfahrt nicht wie geplant stattfinden kann", so Hagge weiter. In solch einem Fall könnten die Verträge gekündigt werden (§ 651n Abs. 2 BGB).

Da der Veranstalter in diesem Fall keine Reiseleistung erbracht hat, weil das Schiff durch den Unfall gar nicht erst aus dem Hafen kam, könne er selbst für den ersten Reisetag nichts einfordern.

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Unter Umständen könnten sogar die Reisenden Schadensersatz fordern, weil beispielsweise Kosten bei der An- und Abfahrt und bei möglichen Hotelübernachtungen entstanden sind. So könnte man auf jeden Fall den Preis mindern.

Allerdings geht Hagge stark davon aus, dass TuiCruises keine geeignete Alternative schaffen kann und die Reisenden die volle Erstattung der Kosten erhalten werden.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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