Nur Ärger im Urlaub? So reklamiert Ihr richtig

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Dresden - Urlaub kann so schön sein - wenn da nicht der Baulärm direkt vorm Hotel, die Kakerlaken im Zimmer oder das eintönige Buffet wären. Und wo ist eigentlich der gebuchte Meerblick? Urlaubsärger muss nicht sein. Bei Pauschalreisen können Urlaubsmängel den Reisepreis mindern - wenn man richtig reklamiert.

Mängel melden

Schmutziger Pool oder Baulärm vorm Hotelzimmer - kontaktiert umgehend die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter.

Dabei zahlt es sich aus, wenn man wichtige Telefonnummern und E-Mail-Adressen schon zu Hause herausgesucht und notiert hat. Beschwerden an der Rezeption zählen übrigens nicht.

Müllsäcke statt Meerblick, Baggerberge statt Badestrand: Reisemängel müssen beim Veranstalter reklamiert werden.
Müllsäcke statt Meerblick, Baggerberge statt Badestrand: Reisemängel müssen beim Veranstalter reklamiert werden.  © picture-alliance/gms

Fristen setzen

Schmutzige Laken, Kakerlaken im Badezimmer, verschimmelte Fenster - setzt dem Veranstalter eine angemessene Frist, damit er den Mangel beheben kann. Oft wird den Reisenden dann ein anderes Hotelzimmer angeboten.

Ist das Hotel ausgebucht, muss eine sogenannte Ersatzleistung angeboten werden - zum Beispiel die Unterbringung in einem anderen Hotel. Sind die Leistungen dort nicht mindestens gleichwertig, muss der Veranstalter den Reisepreis herabsetzen.

Entschädigung bei Ungezieferbefall: Lasst Euch von Kakerlaken nicht den Urlaub vermiesen.
Entschädigung bei Ungezieferbefall: Lasst Euch von Kakerlaken nicht den Urlaub vermiesen.  © IMAGO/Joa Souza

Urlaubsvertrag kündigen

Bei erheblichen Reisemängeln, die nicht behoben werden können, darf der Vertrag auch vor Ort gekündigt werden. Dann besteht ein Anrecht auf eine (Teil-)Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Achtung, in diesem Fall muss man auf eigene Kosten vor Ort nach einem neuen Hotel suchen. Auch wenn am Urlaubsort sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise beeinträchtigen (Naturereignisse oder terroristische Anschläge), kann storniert werden.

Bei erheblichen Reisemängeln, die nicht behoben werden können, darf der Vertrag vor Ort gekündigt werden.
Bei erheblichen Reisemängeln, die nicht behoben werden können, darf der Vertrag vor Ort gekündigt werden.  © IMAGO/Nikito

Mängel reklamieren

Wird ein angezeigter Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, kann man nach der Rückkehr beim Veranstalter eine Preisminderung oder Erstattung einfordern.

Dabei reicht es nicht, die Mängel lediglich aufzuschreiben. Dokumentiert diese am besten zusätzlich mit Fotos, Videos und durch Zeugen (zum Beispiel andere Hotelgäste). Beschreibt das Ausmaß detailliert - also nicht bloß "Schimmelfleck", sondern "zwei mal zwei Meter großer Schimmelfleck links neben der Duschwand".

Fragt vor Ort schon den Reiseleiter nach vorgefertigten Mängelprotokollen und lasst ihn nach dem Ausfüllen unterschreiben.

Damit's nach der Reklamation Geld zurückgibt: Mangel vor Ort sofort melden, Beweise sichern. (Symbolfoto)
Damit's nach der Reklamation Geld zurückgibt: Mangel vor Ort sofort melden, Beweise sichern. (Symbolfoto)  © 123RF

Reisepreis mindern

Der Anspruch auf eine Reisepreisminderung muss an den Reiseveranstalter gerichtet werden, nicht an das Reisebüro! Die Verbraucherzentrale rät: Reklamationen sollten am besten per Einschreiben oder E-Mail erfolgen: Wer eine Mail schreibt, sollte sich selbst in Kopie setzen, um später beweisen zu können, dass die Mail abgeschickt wurde.

Richtet Euch bei Euren Forderungen nach Angaben aus der sogenannten Frankfurter Tabelle. Die Reisepreisminderung muss ausgezahlt, Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden. Achtung, Ansprüche auf Minderung verjähren zwei Jahre nach dem planmäßigen Ende der Reise.

Damit Ihr nicht auf Urlaubsmängeln sitzen bleibt: In der Frankfurter Tabelle sind Reisepreisminderungen geregelt. (Symbolfoto)
Damit Ihr nicht auf Urlaubsmängeln sitzen bleibt: In der Frankfurter Tabelle sind Reisepreisminderungen geregelt. (Symbolfoto)  © imago/Jens Schicke

Auszüge aus der Frankfurter Tabelle

  • Verzögerung beim Flug: 5 bis 150 Prozent des Tagesreisepreises

  • Änderung des Abflug- oder Ankunftsflughafens: 5 bis 100 Prozent des Tagesreisepreises

  • Wechsel der Fluggesellschaft: bis zu 70 Prozent des Tagesreisepreises

  • Gepäck verspätet oder verloren: 15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag

  • Schmutz im Hotel oder Hotelzimmer: 3 bis 60 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag

  • Fehlender Balkon/Terrasse/Ausblick: 5 bis 75 Prozent des Reisepreises

  • Ungeziefer im Hotel: 5 bis 100 Prozent des Reisepreises

  • Swimmingpool fehlt oder ist verschmutzt: bis zu 25 Prozent des Reisepreises

  • Fehlende und eingeschränkte Sportmöglichkeiten/Animation/Disko: bis zu 15 Prozent des Reisepreises

  • Baulärm: bis zu 60 Prozent des Reisepreises

Titelfoto: Montage: picture-alliance/gms, IMAGO/Nikito, IMAGO/Jens Schicke

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