Bei Lidl, Kaufland, Edeka verkauft: Warnung wegen beliebter Salami, kann für blutige Durchfälle sorgen!

Deutschland - Achtung an alle Salami-Liebhaber! Für die beliebte Rohwurst aus dem Hause Wiltmann wurde in dieser Woche ein dringender Warenrückruf veröffentlicht. In der "Rein Rind-Salami 50g"-Packung der westfälischen Fleischwarenfabrik wurden Krankheitserreger festgestellt. Es wird vor möglichen "schwereren Krankheitsverläufen" gewarnt.

Die "Rein Rind-Salami 50g"-Packung von Wiltmann wird zurückgerufen!
Die "Rein Rind-Salami 50g"-Packung von Wiltmann wird zurückgerufen!  © Montage: Franz Wiltmann GmbH & Co. KG

Die Rinder-Salami wird deutschlandweit verkauft, ist unter anderem bei Lidl, Edeka, Hit und Kaufland erhältlich.

Schaut am besten nochmal in Eurem Kühlschrank nach: Wer ein Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.10.2025 und der Chargennummer L2521100010 gekauft hat, wird nun gewarnt - bei einer Untersuchung seien Krankheitserreger nachgewiesen worden, wie das Unternehmen mit Sitz in NRW mitteilte.

"Aufgrund eines möglichen Gesundheitsrisikos sollten Verbraucher den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren", heißt es von Wiltmann.

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Bei einer Erkrankung drohen Durchfall und Bauchkrämpfe. Besondere Vorsicht ist bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem geboten: Laut Informationen der Fleischwarenfabrik können sich "schwerere Krankheitsverläufe mit blutigen Durchfällen" entwickeln!

Wer die Salami schon verspeist hat und unter Symptomen leidet, wird gebeten, schnell einen Arzt aufzusuchen.

Es drohen - mitunter gar blutige - Durchfälle.
Es drohen - mitunter gar blutige - Durchfälle.  © 123rf/pairhandmade

"Rein Rind-Salami 50g"-Packung von Wiltmann kann ohne Kassenzettel zurückgegeben werden.

"Weitere Chargen dieses Produktes sowie andere Produkte der Franz Wiltmann GmbH & Co. KG sind nicht betroffen", versicherte das Unternehmen in seiner Mitteilung. Welche konkreten Erreger in der "Rein Rind-Salami 50g"-Packung festgestellt wurden, wurde hingegen nicht verraten.

Wer nun tatsächlich ein betroffenes Produkt bei sich im Kühlschrank entdeckt, kann dieses am Ort des Kaufes zurückgeben und bekommt dort auch sein Geld zurück. Die Vorlage des Kassenbons ist dafür nicht notwendig!

"Wir bedauern die eingetretenen Unannehmlichkeiten und entschuldigen uns hierfür", hieß es abschließend von Wiltmann.

Titelfoto: Montage: 123RF/pairhandmade, Franz Wiltmann GmbH & Co. KG

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