Tierschutz verzweifelt am Schicksal der Listenhunde: Wer ist verantwortlich?

München - Die bayerischen Tierheime sind brechend voll: "Kampfhunde" stehen auf einer Verbotsliste und dürfen nicht weiter vermittelt werden. Auf 100 Hunde kommen im Münchner Tierheim zeitweise bis zu 20 sogenannter Listenhunde.

American Staffordshire Hündin Kira ist ein sogenannter Listenhund und darf in Bayern nicht gehalten werden.
American Staffordshire Hündin Kira ist ein sogenannter Listenhund und darf in Bayern nicht gehalten werden.  © Tierheim München

Derzeit beherbergt das Tierheim München sieben >>Listenhunde. Erst am Mittwoch wurde wieder ein zweijähriges Tier sichergestellt.

1992 hat das Innenministerium die sogenannte Kampfhundeverordnung erlassen (mehr dazu >>hier).

Sie unterscheidet potenziell gefährliche Hunde in zwei Kategorien, wobei Hunderassen der Kategorie 1, wie Pitbull, American Staffordshire Terrier oder Bandog in Bayern nicht gehalten werden dürfen.

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Das Tierheim München konnte in den letzten zwei Jahren 70 Listenhunde an andere Bundesländer oder Nachbarländer vermittelt. Doch auch dort stößt man an seine Grenzen in Sachen Hundevermittlung.

Die sichergestellten Tiere stranden also im Tierheim und müssen dort ihr Leben lang eingesperrt werden.

Der Tierschutz möchte diese Situation nicht länger hinnehmen und appelliert nun an das Innenministerium, für seine Regelung Verantwortung zu zeigen und eine Lösung für die Hunde zu finden.

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Trainerin Nina Jank hält den American Staffordshire Rüde Popeye im Arm.
Trainerin Nina Jank hält den American Staffordshire Rüde Popeye im Arm.  © Tierheim München

Erfahrungen mit den Listenhunden konnten in der Vergangenheit laut Tierheim nicht bestätigen, dass die Rassen gesteigert aggressiv sind.

In einer Forderung an das Innenministerium sieht das Tierheim ein "berechtigtes Interesse" an der Haltung einer solchen Rasse, wenn

  • der Hund aus dem Tierschutz kommt,
  • der Hund einen Wesenstest vorlegen kann,
  • der Halter ein Führungszeugnis vorlegt,
  • der Halter einen Hundeführerschein macht,
  • und Leinen- und Maulkorbzwang eingehalten werden.
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Das Tierheim könnte unter einer solchen Regelung sichergestellte Hunde wieder an neue Halter vermitteln und die Tiere müssen sich in der Gefangenschaft sterben.

Innenministerium entzieht sich der Verantwortung: Schuld sind die Hundehalter

Pflegerin Sabrina mit dem American Staffordshire Rüde Smokey im Tierheim München-Rief.
Pflegerin Sabrina mit dem American Staffordshire Rüde Smokey im Tierheim München-Rief.  © Tierheim München

Das Innenministerium sieht sich vor allem in der Verantwortung die Bürger vor der Gefahr durch Hundeangriffe zu schützen.

In einer Antwort des Staatsministers Joachim Herrmann am Donnerstag wird die Bitte des Tierschutzes abgeschmettert. Man sieht derzeit keinen Grund die Vorschriften zu ändern.

Es gäbe keine "wissenschaftlichen Erkenntnisse" dafür, dass die Tiere genetisch nicht aggressiver sind.

Die "Schuld" für die Situation in den Tierheimen sieht das Innenministerium in den unverantwortlichen Tierhaltern, die sich von vornherein über Gesetze hinweg setzten.

Das Innenministerium will die Rasselisten nicht abschaffen und durch einen verpflichteten "Hundeführerschein" ersetzen, denn Hundehalter würden sich schon nicht an Verbote wie Leinenzwang und Ähnliches halten und meist bewusst gegen Regeln verstoßen.

Ein "vermeintlicher Sicherheitsgewinn" stünde außerdem in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand, den ein Hundeführerschein mit sich bringen würde.

Laut dem Ministerium wurde mit der derzeitigen Regelung der Listenhunde sowohl die Interessen der Tierhalter, als auch der Schutz der Allgemeinheit bewahrt. Ob sich die Problematik dadurch lösen lässt?

Am kommenden Sonntag, den 28. Juli 2019 veranstaltet der Tierschutzverein München einen >>Aktionstag für Listenhunde von 10 bis 17 Uhr im Tierheim Riem.

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