"Luzie" landet in Polizeigewahrsam! Happy End für kleine Samtpfote

München - Einsatzkräfte der Bundespolizei mussten am zurückliegenden Samstagabend am Ostbahnhof einmal mehr zur Tat schreiten. Bei besagtem Fall handelte es allerdings sich um eine Ingewahrsamnahme der etwas anderen Art.

Für Katze "Luzie" gab es in München letztlich ein Happy End.
Für Katze "Luzie" gab es in München letztlich ein Happy End.  © Bundespolizei

Gegen 23 Uhr hatte eine unbekannte Frau laut Bundespolizei eine am Bahnhof frei umherlaufende Katze am Orleanspark einer Streife gemeldet.

Sonderlich lange musste diese im Anschluss nicht nach der kleinen Samtpfote suchen. Da von einer potenziellen Halterin weit und breit nichts zu sehen war, hatten die Einsatzkräfte keinerlei Wahl - die Katze musste in Gewahrsam genommen werden.

Da jene sich als äußerst zutraulich herausstellte, konnte sie "entgegen den üblichen Gepflogenheiten bei Festnahmen im Bahnhofsbereich ohne jegliche Gewaltanwendung festgenommen werden".

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In einer Transportbox ging es für die Vierbeinerin aufs Revier, wo durch die Beamtinnen und Beamten laut Bundespolizei "bestens für die Versorgung der hungrigen und durstigen Katze" gesorgt wurde.

Ein kleiner Chip unter dem Fell ermöglichte dann letztendlich auch das erhoffte Happy End.

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Mittels Lesegerät wurde eine Transponderabfrage durchgeführt und auf diese Weise im Tierregister "Tasso" eine Halterin ermittelt. Die 51 Jahre alte Besitzerin konnte "Luzie", so der Name der Katze, dann auf der Wache wohlbehalten abholen.

Diese quittierte ihre Entlassung aus dem wohl nicht ganz ungelegen gekommenen Gewahrsam nur mit einem "lauten Miau".

Im Zusammenhang mit dem ungewöhnlichen Fall betonte die Polizei die immens große Bedeutung der kostenlosen Registrierung eines Haustieres, das auf diese Weise schnell zugeordnet und in der Folge auch nach Hause gelangen könne. Eine Abgabe durch die (Bundes)Polizei in einem - vor allem zur Urlaubszeit oftmals überfüllten - Tierheim und der damit verbundene erhebliche Stress für das Tier könne durch die Maßnahme entsprechend vermieden werden.

Titelfoto: Bundespolizei

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