Souvenir für die Tochter: Mitbringsel aus dem Urlaub bringt Frau Ärger mit dem Zoll ein
München - Als Geschenk für die Tochter gedacht, aber am Flughafen München vom Zoll kassiert: Beamte haben am Wochenende im Reisegepäck einer Frau eine Trommel entdeckt, die mit Pythonleder bespannt war.
Die Frau hatte das Musikinstrument in einem Souvenirladen gekauft, wie das Hauptzollamt München mitteilte.
Pythonleder stammt laut Zoll von einer artenschutzrechtlich geschützten Tierart und darf nur mit speziellen Nachweisen nach Deutschland eingeführt werden.
Diese Dokumente konnte die Reisende jedoch nicht vorweisen – die Trommel wurde beschlagnahmt. Die Frau hatte keine Ahnung, dass sie mit ihrem Mitbringsel gegen die Einfuhrbestimmungen verstößt.
"Viele Urlaubssouvenirs werden in Geschäften oder auf Märkten angeboten. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie ohne Weiteres nach Deutschland oder in die Europäische Union eingeführt werden dürfen", erklärte Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
"Besondere Vorsicht ist bei Erzeugnissen aus Reptilienleder, Elfenbein, Korallen, Schildpatt sowie bei bestimmten Pflanzen und Hölzern geboten."
Zoll warnt vor unüberlegten Souvenir-Käufen im Urlaub
Der Zoll empfiehlt, sich bereits vor dem Kauf im Urlaub über die geltenden Einfuhrregeln zu informieren. Im Zweifel: lieber nicht kaufen.
Denn: Wer ohne die erforderlichen Nachweise einreist, riskiert nicht nur die Beschlagnahme. Es können auch Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Titelfoto: Zoll
