Wegen Kürzungen: Betriebsräte klagen gegen Volkswagen

Wolfsburg/Hannover - Gehälter, Boni und Karrieren für Betriebsräte bei VW beschäftigen seit Jahren die Justiz. Nach einem Urteil des BGH stehen nun wiederum Verfahren bei Arbeitsgerichten auf dem Programm. Betroffene wehren sich gegen Einschnitte beim Gehalt.

Mehrere Betriebsräte klagen gegen Volkswagen wegen Kürzungen der Gehälter und Rückzahlungen. (Symbolbild)
Mehrere Betriebsräte klagen gegen Volkswagen wegen Kürzungen der Gehälter und Rückzahlungen. (Symbolbild)  © Melissa Erichsen/dpa

Mehrere Betriebsräte von Volkswagen wehren sich mit Klagen gegen Gehaltskürzungen in Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH). Das erste Verfahren dieser Art am Arbeitsgericht Hannover begann am vergangenen Dienstag, wie ein Gerichtssprecher der dpa sagte.

Gegenstand sei ein Antrag eines Betriebsratsmitglieds von VW Nutzfahrzeuge in Hannover-Stöcken. Nach Angaben aus VW-Betriebsratskreisen geht der Betriebsrat gegen eine Entgeltreduzierung um rund 300 Euro brutto pro Monat vor. Er wehre sich auch gegen Rückzahlungsforderungen in niedriger vierstelliger Höhe.

Nach Angaben des Gerichtssprechers aus Hannover sollen an den Arbeitsgerichten Braunschweig und Emden ähnliche Verfahren von VW-Betriebsräten anhängig sein.

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Der BGH hatte Anfang dieses Jahres Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt.

"Die Volkswagen AG hat die Begründung des Urteils zur Kenntnis genommen. Das Unternehmen wird die darin enthaltenen Feststellungen zum Maßstab der Betriebsratsvergütung berücksichtigen", teilte der Autobauer aus Wolfsburg daraufhin mit.

Staatsanwaltschaft Braunschweig erhob Anklage wegen Untreue

Demnach dürfen "hypothetische" Annahmen über die weitere Karriere eines Betriebsratsmitglieds allein kein Maßstab für dessen Bezahlung sein. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob VW-Verantwortliche zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Gehälter und Boni für leitende Belegschaftsvertreter genehmigt hatten.

Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh (66) etwa kam in manchen Jahren auf mehr als 700 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhob Anklage wegen Untreue.

Das Landgericht Braunschweig konnte keinen Vorsatz erkennen und sprach die vier Personalmanager frei - was der BGH wieder aufhob.

Titelfoto: Melissa Erichsen/dpa

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