München - Jens Lehmann (56) sorgt mal wieder für Wirbel! Der Ex-Nationaltorwart wirft der Polizei Korruption vor und bezichtigt eine Münchner Zeitung der Lüge.
"tz" und "Münchner Merkur" hatten berichtet, dass Lehmann am vergangenen Wochenende das erste Regionalliga-Heimspiel des TSV 1860 München besucht hätte. Dazu habe er seinen Porsche in einem während Spielen im Grünwalder Stadion abgesperrten Bereich geparkt.
Dem Bericht zufolge soll Lehmann erklärt haben, dass er einen "Termin bei 1860" habe und so hinter die Absperrung gelangt sei. Die Mediengruppe hatte sich dabei auf Aussagen von Augenzeugen berufen. Wenig später habe "ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer" geklemmt.
Den ehemaligen Schalker und Dortmunder Keeper brachte der Bericht offenbar so auf die Palme, dass er auf "X" seinem Frust freien Lauf ließ.
Der Polizei warf er dabei vor, "korrupt" zu sein. Sie würde "immer irgendwelche Sachen widerrechtlich an die Presse geben und Geld dafür erhalten".
Die "tz" beschuldigte er der "Lüge" und erklärte: "Zu der Lüge aus der 'tz'. Habe um 15 Uhr in der Nähe des Stadions geparkt und wurde von niemandem angesprochen, weil da noch gar kein Parkverbot war, und beim Spiel war ich auch nicht."
Jens Lehmann wütet auf "X"
Jens Lehmann auf Kriegsfuß mit dem Gesetz
Jens Lehmann hatte in der Vergangenheit immer wieder Ärger mit der Justiz. Der wohl kurioseste Vorfall ereignete sich im Juli 2022, als der ehemalige Torhüter den Dachbalken der Garage seines Nachbarn am Starnberger See mit einer Kettensäge ansägte.
Hintergrund war ein anhaltender Nachbarschaftsstreit, weil der Neubau seinen Blick auf den See versperrte. Im September 2024 wurde er dafür zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro rechtskräftig verurteilt.
Aktuell streitet sich Lehmann mit einer Autovermietung vor dem Landgericht München II. Das Unternehmen fordert 54.000 Euro plus Zinsen von dem 56-Jährigen, weil er angeblich über einen Zeitraum von anderthalb Jahren drei Fahrzeuge gemietet haben soll, ohne zu bezahlen.
Lehmann bestreitet die Vorwürfe. Er betonte in dem Prozess, dass von Anfang an klar gewesen sei, dass er die Fahrzeuge kostenlos nutzen dürfe.