Jérôme Boateng verurteilt: Jetzt muss er mehr als 1 Million Euro zahlen!

München - Das Landgericht München I hat Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng (34) am Mittwoch in seinem Berufungsprozess wegen Körperverletzung verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10.000 Euro, insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft wirft Jérôme Boateng (34) unter anderemgefährlicher Körperverletzung vor.
Die Staatsanwaltschaft wirft Jérôme Boateng (34) unter anderemgefährlicher Körperverletzung vor.  © Peter Kneffel/dpa

Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro, insgesamt 1,8 Millionen Euro.

"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", sagte Richter Andreas Forstner am Mittwoch.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Boateng seine damalige Partnerin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 geschlagen, verletzt und beleidigt hat. Verurteilt wurde Boateng nun in zwei Fällen wegen Körperverletzung, in erster Instanz nur einem Fall.

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Boatengs Verteidiger beantragten am Mittwoch einen Freispruch.

Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" hat, und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten.

Staatsanwältin kritisiert Boatengs Verteidigung: "Dreck über die Geschädigte geworfen"

Jérôme Boateng (M.) mit seinen Anwälten Norman Gelbart (l.) und Peter Zuriel in München.
Jérôme Boateng (M.) mit seinen Anwälten Norman Gelbart (l.) und Peter Zuriel in München.  © Sven Hoppe/dpa

Boateng sei jemand, "der eigentlich schon verurteilt war, bevor er morgens aufgestanden ist", sagte sein Anwalt Peter Zuriel. "Eine prominente Person kann sich nicht in derselben Weise verteidigen wie es ein 0815-Mensch tun würde."

Sein Kollege Norman Nathan Gelbart sprach von mutmaßlichen Widersprüchen in der Aussage von Boatengs Ex-Freundin: "In dubio pro reo." Richter Forstner erwiderte: "Für uns gibt es keine dubios und darum gibt es auch nichts pro reo."

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert. Der Vorfall sei wohl "nur die Spitze des Eisberges", sagte Staatsanwältin Stefanie Eckert und sprach von einer von Gewalt geprägten Beziehung zwischen Boateng und seiner Ex-Partnerin.

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Eckert kritisierte auch die Verteidigung des Fußballers. Seine Anwälte hätten im Verfahren "Dreck über die Geschädigte geworfen", sagte die Staatsanwältin.

Verteidigung forderte Freispruch für Boateng: "In dubio pro reo"

Boatengs Verteidiger hatten vor den Plädoyers betont, dass sich die finanziellen Verhältnisse ihres Mandanten geändert hätten. Werbepartner hätten Verträge mit Boateng - zum Beispiel für Brillenwerbung - gekündigt.

Darum habe er derzeit nur das Einkommen von Olympique Lyon, wo er unter Vertrag steht. Das seien etwas mehr als 240.000 Euro netto im Monat, davon gingen aber noch Unterhaltskosten für seine drei Kinder ab.

Allein für die elfjährigen Zwillingstöchter Boatengs berechneten die Anwälte Unterhaltskosten von 5000 Euro im Monat pro Kind.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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