Knast oder Freiheit? So geht es jetzt für Alfons Schuhbeck weiter
München - Seit einigen Tagen ist die Schonfrist für Alfons Schuhbeck (77) abgelaufen – im April setzte die Staatsanwaltschaft München die Haftstrafe von des 77-Jährigen bis zum 4. September aufgrund seiner schweren Krebserkrankung aus. Doch wie steht es um den weiteren Verbleib des Sternekochs?
Seit knapp anderthalb Jahren befand sich Schuhbeck außerhalb der Gefängnismauern.
Wiederholt liefen gesetzte Fristen ab, doch der 77-Jährige musste zunächst nicht zurück, um seine noch offene Haftstrafe von insgesamt vier Jahren und drei Monaten anzutreten.
Am Dienstag teilte Juliane Grotz, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I der "AZ" mit: "Seit der Haftentlassung von Herrn Schuhbeck am 27.02.2025 hat die Staatsanwaltschaft München I nach den Vorgaben des § 455 StPO regelmäßig überprüft, ob die Voraussetzungen der Haftunterbrechung weiterhin vorliegen."
Doch muss der krebskranke Koch überhaupt nochmal zurück ins Gefängnis? Diese Frage soll in naher Zukunft geklärt werden – denn es fehle wohl immer noch ein wichtiges Gutachten.
"Derzeit wird eine erneute Entscheidung über die Haftunterbrechung von Herrn Schuhbeck vorbereitet", so die Sprecherin. "Das in diesem Zusammenhang in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten zur Frage der Haftfähigkeit liegt bislang noch nicht vor."
Schuhbeck muss Haft in München absitzen
Warum sich der abschließende Beschluss um Schuhbeck derart schwierig gestaltet, liegt an der medizinischen Behandlung des Fernsehkochs. Diese erfolgt nämlich derzeit in München. Aus diesem Grund sei eine "ortsnahe Inhaftierung des Verurteilten" vonnöten, so ein Staatsanwaltschaftssprecher.
Damit bleibt für Alfons Schuhbeck als Haftort grundsätzlich nur die JVA Stadelheim. Das Problem: Dort können die notwendigen medizinischen Behandlungen des 77-Jährigen derzeit offenbar nicht gewährleistet werden. Bis eine konkrete Entscheidung getroffen werden kann, muss der ehemalige TV-Koch daher wohl noch abwarten.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa
