"Keinohrhasen"-Streit zwischen Schweiger und Drehbuchautorin: Bekommt sie heute mehr Geld?

Berlin - Der Drehbuchautorin Anika Decker (48) steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers (59) Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" zu.

Die Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" bescherten dem Produzenten und Hauptdarsteller Til Schweiger (59) hohe Gewinne.
Die Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" bescherten dem Produzenten und Hauptdarsteller Til Schweiger (59) hohe Gewinne.  © Britta Pedersen/dpa

Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden. Damit hat die Autorin mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros. einen Erfolg erzielt - finanziell hat sie davon wenig.

Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt. "Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts.

Das Urteil stützt sich auf den "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

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Das ist aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall so. "Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte später Millionen Besucher.

Drehbuchautorin muss Großteil der Gerichtskosten tragen

Die Drehbuchautorin Anika Decker (48) hatte wegen einer vermeintlich zu geringen Beteiligung an den Einnahmen der Kinohits geklagt.
Die Drehbuchautorin Anika Decker (48) hatte wegen einer vermeintlich zu geringen Beteiligung an den Einnahmen der Kinohits geklagt.  © Felix Hörhager/dpa

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 15 O 296/18). Die Beteiligten können dagegen Berufung einlegen. Der Deutsche Drehbuchverband reagierte zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung.

"Wir begrüßen, dass der Nachvergütungsanspruch gewährt wird vom Gericht", sagte Geschäftsführer Jan Herchenröder.

Mit Blick auf die Verjährung ergänzte er jedoch: "Die Situation von Kreativen ist nicht so, dass wir den Erfolg in allen Verwertungsformen sofort abschätzen können."

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Misslich sei, dass Decker als Klägerin laut Urteil für einen Großteil der Gerichtskosten aufkommen müsse.

Erstmeldung vom 27. September um 6 Uhr, aktualisiert um 15.15 Uhr

Titelfoto: Britta Pedersen/dpa, Felix Hörhager/dpa (Bildmontage)

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