Sie stehen oft mitten im Weg: Ärger um wild abgestellte E-Roller in Chemnitz

Chemnitz - Seit Anfang des Jahres düsen E-Scooter durch die Chemnitzer City. Doch ist die Fahrt vorbei, ist der Frust bei Fußgängern mitunter groß. Nutzer parken die Roller teilweise kreuz und quer auf Gehwegen oder versperren Einfahrten.

Unschön: Ein Roller, der einfach im Gras geparkt wurde.  © Chempic

Besonders bei Blinden kommen die City-Flitzer nicht gut an. "Wenn die Roller quer auf dem Fußweg parken, kann das für uns sehr belastend sein. Wenn sie umgefallen sind, sind wir nicht in der Lage, sie hochzuheben", sagt Jeffrey Baake (33), der im Flemminggebiet lebt.

"Das fast geräuschlose Fahren unterstreicht die Notwendigkeit für gegenseitige Rücksicht. Das gilt auch für das Abstellen der E-Roller, um zu verhindern, dass sie zu gefährlichen Stolperfallen werden", springt ihm die Behindertenbeauftragte Petra Liebetrau (56) bei.

ADFC-Sprecher Thomas Lörinczy (50) sieht Sonderparkplätze als eine Lösung. "Das würde helfen, Ordnung reinzubringen." Auf den Straßen und auch beim Parken sei der "Konkurrenzkampf" mit Radlern noch nicht so groß wie in Berlin und deswegen aktuell kein Problem.

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Der Stadt sind die Hände gebunden, weil mit den Anbietern eine Vereinbarung getroffen wurde, die über die Straßenverkehrsordnung (StVO) hinausgeht. Für die Einhaltung der Parkregeln seien die Anbieter verantwortlich. "In der Praxis kann ordnungswidriges Parken kaum verhindert werden, da der Vorgang in der Regel nur wenige Augenblicke dauert", so ein Stadtsprecher. Zur Not müsse ein Roller weggeschoben werden, wenn er eine Einfahrt blockiert.

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Mittlerweile stehen an jeder Ecke grüne oder weiße E-Scooter.  © Maik Börner
Viele Nutzer missachten die Regeln der Roller-Anbieter und parken kreuz und quer.  © Uwe Meinhold
Für den blinden Jeffrey Baake (33) sind wild abgestellte E-Roller eine zusätzliche Gefahrenquelle.  © Uwe Meinhold
Dieser E-Roller blockiert einen Behindertenparkplatz.  © Jan Härtel

Laut Anbieter Tier sei in der App genau ersichtlich, wo geparkt werden darf und wo nicht. "Lässt sich zweifelsfrei belegen, dass der letzte Nutzer die Miete im Halteverbot beendet hat, dann können wir Bußgelder weiterreichen", so ein Sprecher.

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