Pfefferspray-Attacke auf Polizisten in Zwönitz: Angreifer kommt mit Geldstrafe davon

Zwönitz - Mildes Urteil für aufsehenerregenden Angriff auf Polizisten. Wegen einer Pfefferspray-Attacke auf Beamte während einer nicht angemeldeten Demo in Zwönitz musste sich Benito D. (40) aus Aue-Bad Schlema jetzt vor Gericht verantworten. Die Richterin verhängte lediglich eine Geldstrafe.

Hier wird Benito D. (40) nach der Pfefferspray-Attacke von Polizisten am Boden fixiert.  © B&S

Der 10. Mai sorgte in Sachsen für Schlagzeilen. Am Abend versammelten sich Rechte und "Querdenker" in Zwönitz, ohne eine Versammlung angemeldet zu haben. Die Lage eskalierte. Aus einer Gruppe von sieben Personen wurde Reizgas gegen Polizisten eingesetzt.

Einer der Männer war Benito D. Sein Verteidiger Martin Kohlmann (44) ist gleichzeitig Vorsitzender der rechtsextremistischen Partei "Freie Sachsen", die zu den "Montagsspaziergängen" in Zwönitz aufgerufen hat.

"Im Rahmen der Versammlung hat der Angeklagte mit einem gefundenen Reizstoffsprühgerät in Richtung eines Polizisten gesprüht. Der Polizist erlitt Reizungen, Rötungen und Schmerzen", erklärte Gerichtssprecher Hartmut Meyer-Frey.

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Vor dem Amtsgericht Aue-Bad Schlema erklärte D., er sei aus Neugier in Zwönitz gewesen und sonst nie bei Demos dabei. Auf Videos ist allerdings zu erkennen, wie Benito D. mit Sonnenbrille gegen Polizisten pöbelt. Kurze Zeit später kam es zur Reizgas-Attacke, angeblich aus Notwehr. D. habe zufällig nach der Flasche greifen können.

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Eine unangemeldete Demo lief am 10. Mai in Zwönitz aus dem Ruder.  © B&S

Eigentlich gibt's für Angriffe auf Polizisten drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Das Amtsgericht wertete D.s Attacke aber als minderschweren Fall, weil zuvor Polizisten Pfefferspray eingesetzt hatten. Der arbeitslose Hilfsarbeiter muss nun 4200 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 35 Euro) zahlen.

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