Corona-Prozess: Sächsische Rechtsanwälte reichen Klagen gegen Ausgangssperre ein

Dresden/Leipzig - Corona-Prozess gegen den Freistaat: Drei Rechtsanwälte aus Leipzig und Dresden werden am Freitag Klagen einreichen gegen die Allgemeinverfügung in Sachsen.

Die beiden Leipziger Rechtsanwälte René Hobusch (l.) und Jürgen Kasek (r.) reichen zusammen mit ihrem Dresdner Kollegen Mark Feilitzsch Klage gegen den Freistaat ein.  © PR, dpa/Jan Woitas

Initiator Jürgen Kasek (39) aus Leipzig ist empört: "Die Verfügung hat erkennbar keine Ermächtigungsgrundlage, das Infektionsschutzgesetz gibt Maßnahmen gegen die Allgemeinheit nicht her, nur gegen einzelne Personen."

Im Namen von Bürgern rufen Jürgen Kasek, René Hobusch (Leipzig) und Mark Feilitzsch (Dresden) die Verwaltungsgerichte an. Jürgen Kasek sieht gute Chancen: "Auch inhaltlich schafft die Verfügung mehr Unsicherheit als Klarheit. Das Bewegen im Wohnumfeld und Pausen beim Sport sind nicht definiert. Zudem dürfen Bürger Radfahren, aber ohne triftigen Grund nicht mit dem Auto. Sie dürfen in Supermärkte, aber nicht auf Wochenmärkte."

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In Bayern konnten sich zwei Bürger mit einer ähnlichen Klage vor dem Verwaltungsgericht München bereits persönlich von den Beschränkungen der Allgemeinverfügung befreien.

Zu Klagen gegen den Freistaat ruft auch der bekannte Dresdner Insolvenzanwalt Andrew Seidl auf. Er sieht vor allem pauschal angeordnete Geschäftsschließungen als unrechtmäßig. Auch kleine Läden könnten die 1,5-Meter-Abstandsregel einhalten. 

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