Von Nico Pointner
Stuttgart - Baden-Württemberg ebnet den Weg für deutlich mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum - auch mithilfe von künstlicher Intelligenz.
Das Kabinett beschloss eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes, wie das Innenministerium mitteilte. Die Videoüberwachung soll damit nicht mehr nur für bestimmte Objekte, sondern generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zugelassen werden.
Innenminister Thomas Strobl (65, CDU) spricht von einem "großen Schritt in die digitale Zukunft". Für Bürgerinnen und Bürger bedeute die Reform "erhöhte Sicherheit und Transparenz".
Bislang dürfen im Land nur bestimmte Personen und Objekte gefilmt werden, etwa Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude. Die bisherige Beschränkung soll nun aufgehoben werden.
Videoüberwachung darf künftig nach Vorstellung der Regierung überall stattfinden, falls das etwa zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass schutzwürdige Interessen von Betroffenen überwiegen.
Die Speicherfrist für Aufnahmen wird auf bis zu zwei Monate verlängert, so das Innenministerium. Die Kommunen hatten demnach auf die Änderungen gepocht.
Kampf gegen wilden Müll und Kupferdiebe
So können künftig etwa Orte in Kommunen überwacht werden, wo wilder Müll abgelagert werde, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums. Auch Wertstoffhöfe könnten künftig gefilmt werden, um den Diebstahl von Kupfer zu bekämpfen.
Die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten sei von der Gesetzesänderung nicht betroffen, die werde im Polizeigesetz geregelt.
Außerdem soll künftig KI bei der Videoüberwachung zum Schutz von Leib und Leben und zum Schutz öffentlicher Infrastruktur zum Einsatz gebracht werden können.