AfD will komplette Wahlwiederholung in Berlin erzwingen

Karlsruhe/Berlin - Wegen der vielen Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin will die AfD-Bundestagsfraktion nun Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.

AfD-Fraktionsjustiziar Stephan Brandner (56) hat am Donnerstag angekündigt, dass seine Partei wegen der Pannen bei der Berlin-Wahl eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen will.
AfD-Fraktionsjustiziar Stephan Brandner (56) hat am Donnerstag angekündigt, dass seine Partei wegen der Pannen bei der Berlin-Wahl eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen will.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Das kündigte Fraktionsjustiziar Stephan Brandner (56) am Donnerstag an. Auch die Bundestagswahl müsse in Berlin vollständig wiederholt werden - so wie die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom selben Tag.

"Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist eine juristische Ohrfeige für die Entscheidung der Koalition, nur in einem Fünftel der Wahllokale die Berliner Bundestagswahl zu wiederholen", erklärte Brandner.

Die Beschwerde richtet sich gegen die Wahlprüfung durch den Bundestag. Dieser hatte am 10. November mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, dass die Wahl nur teilweise wiederholt wird.

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Betroffen sind demnach 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke.

Das sind die Bezirke, in denen es nachgewiesen Vorfälle gab. Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend geschlossen werden mussten.

Bereits fünf Wahlprüfungsbeschwerden bei Bundesverfassungsgericht eingegangen

An vielen Berliner Wahllokalen bildeten sich im September 2021 lange Schlangen, weil es zu zahlreichen Pannen kam.
An vielen Berliner Wahllokalen bildeten sich im September 2021 lange Schlangen, weil es zu zahlreichen Pannen kam.  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Vielerorts blieben die Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus muss nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November ganz wiederholt werden.

Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits fünf Wahlprüfungsbeschwerden wegen der Entscheidung zur Bundestagswahl erfasst, wie ein Sprecher sagte. Die Frist dafür läuft zwei Monate, also bis 10. Januar.

Beschwerde einlegen können unter anderem auch betroffene Wahlberechtigte, deren Einspruch vom Bundestag verworfen wurde. Diesmal hatte es insgesamt 2172 Einsprüche gegeben - so viele wie nie zuvor.

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Die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses umfasste zunächst 1713 dieser Einsprüche. Es ist also gut möglich, dass bis Januar noch etliche Beschwerden in Karlsruhe eingehen. Danach dürfte mit einem recht schnellen Verfahren zu rechnen sein.

Auch gegen das Urteil zur Berlin-Wahl kann in Karlsruhe geklagt werden. Hierfür ist nur ein Monat Zeit. Zu diesem Komplex sind nach Auskunft des Sprechers bisher keine Beschwerden eingegangen.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa, Bernd von Jutrczenka/dpa (Bildmontage)

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