Berlin - Der Senat hat ein eigenes Landesgaststättengesetz beschlossen und ersetzt damit das Bundesrecht aus dem Jahr 1970. Weniger Bürokratie soll Gastronomen künftig mehr Zeit für ihre Gäste geben.
Wer ein Restaurant, Café oder eine Bar eröffnen will, muss in Berlin künftig nur noch eine digitale Anzeige einreichen. Doppelprüfungen entfallen, die Behörden prüfen nur das Nötigste.
Alles läuft bequem über einen digitalen "One-Stop-Shop", der mehrere gesetzlich vorgeschriebene Verfahren gleichzeitig erledigt.
Auch in beliebten Ausgehvierteln können Lokale in Zukunft ihre Gäste im Außenbereich von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr, an Wochenenden sogar bis Mitternacht bedienen – solange es die Nachbarschaft nicht stört.
Das Gesetz bietet zudem mehr Flexibilität bei den Toiletten. Die Pflicht zur strikten Trennung nach Geschlechtern wird gelockert. Restaurants und Cafés können künftig auch Unisex- oder All-Gender-Toiletten anbieten – der Schutz von Frauen bleibt dennoch gesetzlich gesichert. Neu ist außerdem: Die Regelung gilt künftig auch für Cafés – bisher betraf sie nur Gaststätten mit Alkoholausschank.
"Mit weniger Papierkram und digitalisierten Verfahren können Gastronomen sich wieder auf das konzentrieren, was zählt: ihre Gäste", sagt Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (47, SPD).