Berlin muss erneut an die Wahl-Urnen, diesmal zum Klima-Volksentscheid

Berlin - In ein paar Wochen werden Berlinerinnen und Berliner erneut zur Urne gebeten, um ihre Stimme abzugeben. Nach der Wiederholungswahl geht es nun um den Volksentscheid für ein klimaneutrales Berlin.

Das Bündnis "Klimaneustart" (Jess Davis, M.) hat mit einer Unterschriftensammlung im Rahmen eines Volksbegehrens den Volksentscheid am 26. März in Berlin erzwungen.
Das Bündnis "Klimaneustart" (Jess Davis, M.) hat mit einer Unterschriftensammlung im Rahmen eines Volksbegehrens den Volksentscheid am 26. März in Berlin erzwungen.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Die ersten Wahl-Benachrichtigungen für den Volksentscheid sind bereits versendet worden. So soll am 26. März über die Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) entschieden werden.

Hintergrund für das Volksbegehren der Träger "Klimaneustart Berlin" ist das gemeinsame Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Prozent (im Vergleich zur vorindustriellen Zeit) zu begrenzen.

Dafür hält die Hauptstadt an dem Pariser Abkommen (2015) fest, das vorsieht, dass alle 195 daran beteiligten Staaten bis zum Jahr 2045 den Ausstoß ihrer Treibhausgase um mindestens 95 Prozent reduzieren, um "den Planeten als gemeinsame Heimat der menschlichen Zivilisation zu bewahren".

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Die Initiatoren des Volksentscheides befürchten jedoch, dass diese Ziele nicht ausreichen werden, um die Erderhitzung rechtzeitig zu verhindern. Daher fordern sie mittels des Volksentscheides, dass das Land Berlin dazu verpflichtet wird, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll die Regierung zum Handel verpflichtet werden und könnte bei Pflichtverstößen abgestraft werden.

Andere Städte Europas als Vorreiter, doch der Senat befürchtet eine "trügerische Sicherheit"

Mittels einer Demonstration vor dem Roten Rathaus forderten Klimaschützer ein klimaneutrales Berlin 2030.
Mittels einer Demonstration vor dem Roten Rathaus forderten Klimaschützer ein klimaneutrales Berlin 2030.  © Fabian Sommer/dpa

Der Berliner Senat argumentiert in der amtlichen Mitteilung gegen eine Gesetzesänderung des EWG Bln. Die Regierung hält die im Volksentscheid festgesetzten Ziele für "kaum erreichbar" und warnt davor, die Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten auf Landesebene zu überschätzen.

"Klimaneustart Berlin" hingegen verweist auf andere 100 Städte Europas, darunter auch Metropolen, wie Paris und Rom, die sich ebenfalls das Ziel gesetzt haben, bis 2030 klimaneutral zu werden und auch dementsprechend Maßnahmen umsetzen. Zudem rentiere sich der Klimaschutz langfristig, sodass mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien auch Arbeitsplätze geschaffen werden, argumentieren die Träger für den Volksentscheid.

Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auch per Briefwahl kann abgestimmt werden. Die Abstimmungsfrage lautet: "Stimmen Sie den Änderungen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes zu?" Anzukreuzen ist ein Kästchen mit "Ja" oder "Nein".

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Damit das Volksbegehren als angenommen gilt, bedarf es einer Mehrheit von "Ja"-Stimmen. Zudem müssen sich mindestens 25 Prozent der zum Abgeordnetenhaus von Berlin Wahlberechtigten an der Stimmabgabe am 26. März beteiligen.

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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