Endgültiges "Ja" zur Entscheidung über Berlin-Wahl erst in mehreren Monaten

Berlin - Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederholungswahl in Berlin ist nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Michael Brenner (59) frühestens in zwei Monaten zu erwarten.

Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederholungswahl in Berlin steht noch aus.
Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederholungswahl in Berlin steht noch aus.  © Uli Deck/dpa

"Wegen der Dringlichkeit wird sich das Bundesverfassungsgericht bemühen, relativ zeitnah zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu kommen", sagte Brenner dem Tagesspiegel (online). "Ich denke, dass in circa zwei bis drei Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen sein wird."

Die Richter in Karlsruhe hatten am Dienstag entschieden, dass die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wie geplant am 12. Februar stattfinden kann. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, soll erst im Nachhinein erfolgen.

Nach Brenners Ansicht wird das Bundesverfassungsgericht die Sache nicht an das Landesverfassungsgericht zurücküberweisen. "Das sehe ich nicht", sagte der Professor für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena.

Entscheidung der Richter sei zu 80 Prozent sicher

Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurzfristig noch eine Verschiebung der Abstimmung anzuordnen.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurzfristig noch eine Verschiebung der Abstimmung anzuordnen.  © Uli Deck/dpa

"Das Bundesverfassungsgericht wird das selbst entscheiden und hat dabei auch sehr große Freiheiten", sagte er. "Es kann zum Beispiel auch sein, dass die Richter die Wahlwiederholung nur in einigen Wahlbezirken kippen, weil sie dort keine ausreichenden Belege für mandatsrelevante Fehler sehen."

Dass das Bundesverfassungsgericht den Wahltermin am 12. Februar nicht gekippt hat, ist aus Brenners Sicht keine Vorentscheidung. "Aber generell kann man sagen, dass die Entscheidungen im Hauptsacheverfahren in etwa 80 Prozent der Entscheidung im Eilverfahren folgen", sagte er.

"Die Richterinnen und Richter berücksichtigen bei der Abwägung der Folgen natürlich auch die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren. Man kann diese Entscheidung also als ein vorsichtiges Indiz werten."

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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