Kinderpornografie: Dragqueen Jurassica Parka erhält Bewährung

Von Anne Baum

Berlin - Nach einem Hinweis aus den USA begannen Ermittlungen gegen einen Berliner Szenekünstler. In seiner Wohnung wurden Beweismittel sichergestellt. Ein schwerwiegender Verdacht erhärtete sich.

Der Angeklagte, der unter dem Künstlernamen Jurassica Parka als Dragqueen bekannt ist, stand wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornografischer Videos vor dem Kriminalgericht Moabit.  © Sebastian Gollnow/dpa

Ein Berliner, der als Dragqueen Jurassica Parka bekannt wurde, ist wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu einer Strafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der 46-Jährige habe Videos von mehreren Stunden Länge sowie Fotos gespeichert. Er habe "eine Industrie unterstützt, die unsägliches Leid für Kinder verursacht", hieß es im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. 

In der Wohnung des 46-Jährigen hatten Ermittler im Juli 2025 auf elektronischen Datenträgern gespeicherte 131 kinderpornografische Videodateien von insgesamt über fünf Stunden Länge sowie 28 Bilder sichergestellt. Zudem befanden sich Videodateien mit jugendpornografischem Material auf Datenträgern.

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Der Angeklagte gestand und sagte, er sei "bestürzt im Nachhinein" und schäme sich.

"Tiefer und dunkler war ich nie", so der 46-Jährige.

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Jurassica Parka über Sucht und Pädophilie: "Komplett die Kontrolle verloren"

Die Berliner Dragqueen kündigte 2025 an, sich wegen einer Suchterkrankung und strafrechtlicher Ermittlungen eine Zeit lang aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen. (Archivfoto)  © Annette Riedl/dpa

Er habe eine Suchterkrankung und damals "den ganzen Tag getrunken, komplett die Kontrolle verloren". Durch sein Handeln habe er seinen Beruf verloren - "was ich mir in 20 Jahren aufgebaut habe als Bühnenkünstler". Er wolle sich auch wegen seiner Pädophilie in Therapie begeben.

Jurassica Parka, zuletzt als Entertainerin und Moderatorin tätig, hatte im Oktober 2025 angekündigt, sich vorerst aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen. Der Mann hinter der Kunstfigur sagte damals, er wolle „erst mal nicht auftreten“. Als Gründe nannte er ein Suchtproblem und strafrechtliche Ermittlungen. Im aktuellen Prozess erklärte der 46-Jährige, ihm sei erst mit Abstand bewusst geworden, unter welchem Druck er in seinem Beruf gestanden habe. Er wolle nicht zurück.

Der Szenekünstler ist vorbestraft. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn im Oktober 2023 wegen des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte zu einer inzwischen rechtskräftigen Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro.

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Laut Urteil war er geständig und reumütig. Kurz vor der Tat hatte er mindestens zwei Flaschen Weißwein getrunken, weshalb eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen wurde.

Im aktuellen Prozess bescheinigte die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten eine selbstkritische Auseinandersetzung mit den Ursachen der Taten und stellte eine positive Prognose fest.

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Monate Haft auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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