Nach Tod von Radfahrerin (†44): Betonmischer-Fahrer muss nicht vor Gericht

Berlin - Der tödliche Unfall einer Radfahrerin mit einem Betonmischer in Berlin wird für den Lastwagenfahrer keine weiteren juristischen Folgen haben.

Ein Guthaben hat erbracht, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den 64 Jahre alten Lkw-Fahrer besteht.
Ein Guthaben hat erbracht, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den 64 Jahre alten Lkw-Fahrer besteht.  © Paul Zinken/dpa

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen fahrlässiger Tötung eingestellt, wie ein Behördensprecher am Mittwoch mitteilte.

Es habe sich bei den Untersuchungen nicht bestätigt, dass der zur Tatzeit 64 Jahre alte Fahrer den tödlichen Unfall der Radfahrerin am 31. Oktober 2022 verursacht haben könnte.

Laut Staatsanwaltschaft gibt es nach dem Ergebnis eines Gutachtens keinen hinreichenden Tatverdacht für ein sorgfaltswidriges Handeln des Fahrers.

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Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt. Als die 44-Jährige von dem Betonmischer überfahren wurde, behinderten Aktionen von Klimademonstranten den Verkehr in der Hauptstadt.

Dadurch verzögerte sich die Ankunft von einem Rettungswagen und einem Spezialfahrzeug der Feuerwehr am Unfallort. Im vergangenen April hieß es von der Berliner Staatsanwaltschaft aber, die Klimaaktivisten trügen keine Schuld an dem Tod der 44-Jährigen.

Die Frau sei auch ohne das verspätete Eintreffen der Fahrzeuge angesichts ihrer schweren Verletzungen nicht zu retten gewesen.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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