Nach Volksentscheid: Gremium hält Enteignung von Wohnungen für möglich
Berlin - Rund 14 Monate nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin sind erste Ergebnisse einer vom Senat eingesetzten Expertenkommission bekanntgeworden.
Aus einem Entwurf für einen Zwischenbericht geht hervor, dass das 13-köpfige Gremium in der Frage durchaus eine Gesetzgebungskompetenz des Landes sieht.
Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung.
Da der Bund davon aber bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln, heißt es in dem Papier, über das zuerst die Berliner Morgenpost (Donnerstag) berichtete und das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Als "verfassungsrechtlich problematisch" stufen die Fachleute hingegen ein mögliches Gesetz zur Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen selbst ein.
Im Frühjahr endgültige Ergebnisse erwartet
Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt.
Die Hoffnung der Befürworter ist, dass mit einer solchen Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst werden kann, weil dann mehr Wohnungen in öffentlicher Hand sind.
Seit April berät die Expertenkommission unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (79, SPD) darüber, ob und wenn ja, wie das Anliegen umgesetzt werden kann. Im nächsten Frühjahr werden die endgültigen Ergebnisse des Gremiums erwartet, auf deren Basis der Senat über sein weiteres Vorgehen entscheiden will.
Titelfoto: Christophe Gateau/dpa