Berlin-Wahl 2026: So können auch Wohnungs- und Obdachlose wählen
Von Stefan Kruse
Berlin - Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September können auch wohnungs- und obdachlose Menschen ohne festen Wohnsitz und Meldeadresse abstimmen.
Im Zuge eines Pilotprojekts besuchen Beschäftigte eine Tagesstätte für Wohnungslose, um ihnen bei der Eintragung ins Wählerverzeichnis und gegebenenfalls beim Wählen zu helfen.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Wahl sind für Menschen ohne festen Wohnsitz dieselben wie für Wahlberechtigte mit festem Wohnsitz. Sie müssen Deutsche und mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens drei Monate in Berlin leben.
Für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind darüber hinaus auch in Berlin lebende Bürger anderer EU-Staaten zugelassen.
"Es gilt, alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Berlins für die Teilnahme für die Wahlen am 20. September 2026 zu mobilisieren", sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler (64) der Deutschen Presse-Agentur. "Wohnungs- beziehungsweise obdachlose Menschen sind unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wahlen sind eine gute Möglichkeit, dieses Verständnis auch öffentlich zum Ausdruck zu bringen."
Auch er werde die Menschen ansprechen und dafür werben, dass sie am 20. September von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Geplant seien zudem ein Aufruf in einer Straßen- und Obdachlosenzeitung sowie die Veröffentlichung eines Videowahlaufrufs.
Viele Menschen ohne festen Wohnsitz in Berlin
In Berlin leben tausende Menschen auf der Straße und mehrere Zehntausend in Unterkünften für Menschen ohne eigene Wohnung oder zum Beispiel übergangsweise bei Bekannten.
Nach Einschätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe wissen viele nicht, dass sie wählen dürfen oder welche Schritte dafür notwendig sind.
Gerade die Politik auf Landes- und kommunaler Ebene habe unmittelbare Auswirkungen auf deren Lebenssituation. "Umso wichtiger ist es, dass auch wohnungslose Menschen ihre Stimme abgeben können", sagte ein Sprecher.
In welcher Zahl Wahlberechtigte aus diesem Kreis tatsächlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, ist offen.
Nach Angaben Bröchlers gibt es dazu bislang keine wissenschaftlich-empirischen Untersuchungen.
Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

