Ist das Berliner Abgeordnetenhaus trotz Wahl-Urteil handlungsfähig?

Berlin - Das Berliner Abgeordnetenhaus ist trotz der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wahlwiederholung auch in den kommenden Monaten weitgehend handlungsfähig.

Laut einem Gutachten ist das Berliner Abgeordnetenhaus handlungsfähig. (Archivbild)
Laut einem Gutachten ist das Berliner Abgeordnetenhaus handlungsfähig. (Archivbild)  © Wolfgang Kumm/dpa

Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Parlament, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das zuvor am Samstag der RBB berichtet hatte.

Demnach können die Abgeordneten grundsätzlich auch weiterhin ihren Aufgaben nachkommen und zum Beispiel Gesetze beschließen, finanzielle Mittel bereitstellen oder den Senat befragen.

"Es ist aber jeweils einzelfallbezogen und im Bewusstsein eines Mangels demokratischer Legitimation vom Parlament zu prüfen und zu entscheiden, ob ein parlamentarischer Akt mit dem Zurückhaltungsgebot vereinbar ist", heißt es in dem Gutachten.

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Dieses Zurückhaltungsgebot hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil zur Wahlwiederholung vom 16. November ins Spiel gebracht, mit dem er die Pannen-Wahl vom September 2021 für ungültig erklärt hatte. Zur Sicherstellung der Kontinuität staatlichen Handelns sei das Abgeordnetenhaus bis zur Konstituierung des neuen Parlaments weiter berechtigt, seine Aufgaben wahrzunehmen, so das Gericht.

Abgeordnetenhaus zur Zurückhaltung aufgerufen

Die Berliner Wahlwiederholung findet am 12. Februar 2023 statt. Die Parteien kämpfen um jede Stimme.
Die Berliner Wahlwiederholung findet am 12. Februar 2023 statt. Die Parteien kämpfen um jede Stimme.  © Paul Zinken/dpa

Zudem hieß es: "Das Abgeordnetenhaus hat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben das gebotene Maß an Zurückhaltung zu wahren."

In seinem Gutachten geht der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments davon aus, dass die Arbeit der Abgeordneten vor diesem Hintergrund etwas eingeschränkt ist. Das Parlament sei umso mehr zur Zurückhaltung aufgefordert, je weniger zwingend der Anlass für eine parlamentarische Entscheidung sei.

"So dürfte etwa eine Verfassungsänderung im Regelfall ausscheiden und allenfalls in einem engen Ausnahmefall in Betracht kommen, etwa wenn sie zur Abwendung erheblicher Gefahren für die Bevölkerung oder zur Umsetzung zwingender bundesgesetzlicher oder verfassungsgerichtlicher Vorgaben geboten ist", schreiben die Fachleute in ihrem Gutachten.

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Die Wahlwiederholung findet am 12. Februar statt. Das Gutachten war im Parlament in Auftrag gegeben worden, weil die Verfassungsrichter nicht genauer ausgeführt hatten, was das Abgeordnetenhaus bis dahin noch darf und was nicht.

Am kommenden Mittwoch (30. November) entscheidet der Verfassungsgerichtshof über eine Klage des früheren Abgeordneten Marcel Luthe (45, parteilos). Dieser argumentiert, dass das Abgeordnetenhaus in seiner jetzigen Zusammensetzung nicht mehr zusammentreten darf, weil es nicht auf demokratische und legale Weise gewählt worden sei.

Daher müsse das Parlament mit seinen Mitgliedern aus der vergangenen Legislaturperiode von 2016 bis 2021 zusammentreten. Dass das Gericht dem folgt, gilt vor dem Hintergrund der jüngsten Urteilsbegründung zur Wahlwiederholung als wenig wahrscheinlich.

Titelfoto: Wolfgang Kumm/dpa

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