Berlin drückt Resetknopf: Pannenwahl wird wiederholt!

Berlin - Jetzt ist es amtlich: Die Berlin-Wahl muss wiederholt werden! Zu diesem Urteil kam der Berliner Verfassungsgerichtshof.

Ob der Senat auch nach der Wahlwiederholung bestehen bleibt? Bürgermeisterin Franziska Giffey (44, SPD, l.), Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (53, Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (48, Linke, r.) müssen sich wieder auf Wahlkampf einstellen.
Ob der Senat auch nach der Wahlwiederholung bestehen bleibt? Bürgermeisterin Franziska Giffey (44, SPD, l.), Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (53, Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (48, Linke, r.) müssen sich wieder auf Wahlkampf einstellen.  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss demnach komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig.

Damit blieben die Richterinnen und Richter bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung erläutert hatte. Überraschend ist das schon lange nicht mehr. Zu deutlich war die Gerichts-Klatsche vom 28. September.

Wann genau die Berliner und Berlinerinnen wieder zur Urne gebeten werden, ist noch unklar. Durch das Urteil müsste die Wahlwiederholung aber innerhalb von 90 Tagen bis Mitte Februar stattfinden. Als wahrscheinlicher Termin gilt dann der 12. Februar.

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Bei der Wahl im September 2021, die am gleichen Tag wie der Berlin-Marathon abgehalten wurde, hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben – etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale.

Teilweise konnten Berliner noch nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben - also nach der ersten Hochrechnung.

Mehr Wahlurnen, mehr Wahlhelfer, bessere Schulung: Wahlpannen sollen sich nicht wiederholen

Die Richterinnen und Richter des Berliner Verfassungsgerichtshofes haben am Mittwoch die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom September 2021 für ungültig erklärt.
Die Richterinnen und Richter des Berliner Verfassungsgerichtshofes haben am Mittwoch die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom September 2021 für ungültig erklärt.  © Annette Riedl/dpa

Auch eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag ist nötig - zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner: Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss.

Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Pannen wie im September 2021 soll es nicht noch einmal geben. So sollen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mindestens 38.000 Wahlhelfer zum Einsatz kommen statt 34.000 im Vorjahr.

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Sie sollen besser geschult werden und eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

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