Wahlleiterin kann Berlins Pannen-Wahl nicht vollständig aufklären
Berlin - Berlins amtierende Wahlleiterin Ulrike Rockmann sieht sich nicht in der Lage, die zahlreichen Probleme und Fehler bei den Wahlen am 26. September komplett nachzuvollziehen und aufzuklären.

Eine vollständige Aufklärung aller Vorkommnisse sei ihr nicht möglich, heißt es in einer ergänzenden Stellungnahme, die der Berliner Verfassungsgerichtshof im Rahmen seines Verfahrens zur Überprüfung der Wahl zum Abgeordnetenhaus angefordert hatte.
Ihr lägen in dem Zusammenhang lediglich die Niederschriften der zwölf Bezirkswahlausschüsse zu den Wahlergebnissen vor, so Rockmann zur Begründung. "Die Niederschriften der 3764 Urnen- und Briefwahllokale lagen mir nicht vor."
Besondere Ermittlungsbefugnisse habe sie nicht. Aus der Stellungnahme zitierten am Mittwoch mehrere Medien, sie liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.
Am 26. September gab es bei den parallel stattfindenden Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus zahlreiche Pannen und organisatorische Probleme. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten.
Zudem hatten Wahllokale teils noch weit nach 18 Uhr geöffnet.
Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa