Chemnitzer Anwalt Kohlmann darf rechtsextremen Referendar nicht ausbilden

Chemnitz - Pech für Martin Kohlmann (45): Der Anwalt und Chef der rechtsextremen "Freien Sachsen" darf sich in seiner Kanzlei nicht als Ausbilder für den Referendar Matthias B. - einen Ex-NPD-Funktionär - betätigen. Das hat das Verwaltungsgericht Chemnitz beschlossen. Die Kammer lehnte einen Eilantrag zur Sache ab.

Anwalt Martin Kohlmann (45) darf einen Ex-NPD-Funktionär nicht ausbilden.
Anwalt Martin Kohlmann (45) darf einen Ex-NPD-Funktionär nicht ausbilden.  © Ralph Kunz

B. hatte am 1. November bei Kohlmann anfangen wollen. Der Anwalt ist es auch, der ihn in dieser Gerichts-Sache vertritt.

Zur Begründung führte das Gericht aus, es bestünden hinsichtlich der Verfassungstreue des Antragstellers Bedenken.

Weil das aber auch für seinen Anwalt gelte, "würden Umstände geschaffen, die das gesellschaftliche Vertrauen in die Justiz beeinträchtigen können, wenn ein Referendar einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugewiesen würde, ohne dass die Möglichkeit einer 'Reglementierung' besteht". Habe doch die Justiz kein Eingriffsrecht in die Ausgestaltung des Referendariats.

Kohlmann & Co. haben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Titelfoto: Ralph Kunz

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