Landgericht Chemnitz schickt Ex-CFC-Profi in Psychiatrie

Chemnitz - Was für ein trauriger Abstieg: Zwischen 2005 und 2008 kickte Yakubu A. (40) beim Chemnitzer FC. Jetzt steht er kurz vor einer langfristigen Einweisung in die Psychiatrie. Das Landgericht Chemnitz ist überzeugt, dass der Ex-Fußballer seelisch krank ist und deswegen vergangenen Sommer in einer leerstehenden Wohnung Feuer gelegt hat. Zu diesem Zeitpunkt war er nicht Herr seiner Sinne.

Diskutiert mit den Beamten: Ex-CFC-Abwehrhühne Yakubu A. (40) soll im Sommer in einem leerstehenden Haus in Chemnitz gezündelt haben.
Diskutiert mit den Beamten: Ex-CFC-Abwehrhühne Yakubu A. (40) soll im Sommer in einem leerstehenden Haus in Chemnitz gezündelt haben.  © Haertelpress

CFC-Fans haben den Nigerianer noch als robusten Abwehr-Spieler in Erinnerung. Vor dem Engagement bei den Himmelblauen spielte er sogar in der ersten und zweiten Bundesliga beim FC St. Pauli. Heute ist von der Fußball-Karriere nicht mehr viel übrig. Im Gegenteil: Sozial isoliert hauste A. zuletzt in einem leerstehenden Gebäudekomplex in der Philippstraße auf dem Sonnenberg.

Dort hat er im Juni im Wahn der paranoiden Schizophrenie bis auf 80 Zentimeter Holz gestapelt und angezündet. Diesel und andere brandbeschleunigende Mittel sollen laut Ermittlern zum Einsatz gekommen sein. Weil die Feuerwehr schnell löschte, ist zum Glück nicht viel passiert. A. leistete bei der Verhaftung viel Widerstand, Beamte mussten ihn später in der Klinik mit Reizgas ruhigstellen.

Vor dem Landgericht Chemnitz ging es am Montag nicht um die Schuldfrage, sondern um die psychische Verfassung des Ex-Profis. Gutachter Thomas Kasten (57) hatte ihn unter die Lupe genommen: "Er sagte, das Feuer sei ein Auftrag Gottes gewesen, um den Teufel zu bekämpfen." Zur Tatzeit sei A. nicht einsichtig- und steuerungsfähig gewesen. Ähnliche, für die Allgemeinheit gefährliche Taten seien nicht ausgeschlossen.

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Die Richter folgten den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und ordneten die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Wie lange Yakubu A. dort verweilen muss, ist unklar. Gutachter prüfen in zeitlichen Abständen, ob eine Entlassung in Frage kommt.

Yakubu A. (40) musste sich vor dem Landgericht verantworten.
Yakubu A. (40) musste sich vor dem Landgericht verantworten.  © haertelpress / Harry Härtel

"Es gibt aus unserer Sicht kein milderes Mittel als diese Unterbringung. Bleibt zu hoffen, dass Sie eine Krankheitseinsicht entwickeln", sagte Richter Kay-Uwe Sander (54).

Titelfoto: haertelpress / Harry Härtel

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