Chemnitz: Kontrolleure machen Jagd auf falsche TU-Studenten

Chemnitz - Fälscher-Alarm in Sachsens Zügen! Die Mitteldeutsche Regiobahn (MRB) hat in den vergangenen Monaten mehrere Schwarzfahrer ertappt, die mit gefälschten Semestertickets der TU Chemnitz im ÖPNV unterwegs waren. Die Universität wurde über diese Vorfälle in Kenntnis gesetzt und ist grundsätzlich an einer Strafverfolgung interessiert.

Bei Fahrkarten-Kontrollen sind die gefälschten Ausweise aufgefallen.
Bei Fahrkarten-Kontrollen sind die gefälschten Ausweise aufgefallen.  © Uwe Meinhold

Für Kriminelle bietet der Universitätsausweis - die sogenannte "TUC-Card" - vor allem zwei große Vorteile: Das integrierte Semesterticket ermöglicht die kostenfreie Nutzung aller Nahverkehrszüge in ganz Sachsen für das jeweilige Semester (April bis September sowie Oktober bis März).

Außerdem werden sie von Zugbegleitern nur auf Sicht kontrolliert, also nicht elektronisch per Scanner überprüft.

Fälscher nutzen diese Lücke aus, sind jedoch dabei auch einigen Kontrolleuren bereits ins Netz gegangen: "In den letzten Wochen lagen die Fälle von gefälschten Studentenausweisen im einstelligen Bereich", teilte ein MRB-Sprecher auf TAG24-Anfrage mit.

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Die Vorfälle seien mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt und die Bundespolizei entsprechend informiert worden, da neben dem Erschleichen von Leistungen auch der Straftatbestand der Urkundenfälschung im Raum steht.

Der Studentenausweis der TU Chemnitz gilt gleichzeitig auch als Fahrtberechtigung im sächsischen Nahverkehr für das aufgedruckte Semester.
Der Studentenausweis der TU Chemnitz gilt gleichzeitig auch als Fahrtberechtigung im sächsischen Nahverkehr für das aufgedruckte Semester.  © TU Chemnitz
TU-Sprecher Matthias Fejes (38) erklärt, dass auch die TU Chemnitz bei Betrugsmaßnahmen Strafanzeige erstattet.
TU-Sprecher Matthias Fejes (38) erklärt, dass auch die TU Chemnitz bei Betrugsmaßnahmen Strafanzeige erstattet.  © Lili Hofmann

Ähnlich handhabt es die TU selbst, wie Pressesprecher Matthias Fejes (38) erklärt: "Wenn uns konkrete Daten zur Person und zum Sachverhalt vorliegen, leiten wir eine Strafverfolgung ein."

Titelfoto: Uwe Meinhold, TU Chemnitz

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