Frist läuft ab: Ab Jahresbeginn sind überall Rauchmelder Pflicht
Chemnitz - Jetzt aber los: Zum Jahreswechsel läuft die Frist für den Einbau von Rauchmeldern in allen Gebäuden in Sachsen ab. Die Einbaupflicht gilt für alle Räume, in denen geschlafen wird, und Flure.
Auf die Pflicht weist Sören Schelter von der DEKRA in Chemnitz hin. Zwar werde der Einbau nicht kontrolliert. Doch bei einem Brand ohne Rauchmelder drohe juristischer Ärger. Bereits seit 2016 müssen alle Neu- und Umbauten in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
"Für diese Pflicht gibt es gute Gründe", sagt Sören Schelter.
So kämen in Deutschland jedes Jahr rund 350 Menschen bei Bränden ums Leben. 95 Prozent der Brandopfer sterben nicht durch Feuer, sondern durch Rauch. Entsteht ein Wohnungsbrand, haben die Bewohner 120 Sekunden Zeit, danach wird es gefährlich. Wenn Kunststoff brennt, ist das Zeitfenster noch kleiner.
Mieter oder Vermieter sollten monatlich testen, ob die Warnmelder funktionieren. Falls nicht, muss eine neue Batterie oder ein neues Gerät her.
Die Rauchmelderpflicht gilt auch für Herbergen. Pensionsbesitzer Ralf Kirchübel (64) aus Harthau: "Den Einbau haben wir natürlich längst erledigt."
Titelfoto: Maik Börner