Haft nicht angetreten: Behörden fahnden nach Rechtsextremistin Liebich

Von Inga Jahn

Halle/Chemnitz - Polizei und Staatsanwaltschaft suchen nach der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich (56).

Am Freitag sollte Marla Svenja Liebich (56) ihre Haft in der Chemnitzer JVA antreten.
Am Freitag sollte Marla Svenja Liebich (56) ihre Haft in der Chemnitzer JVA antreten.  © Bildmontage: Sebastian Willnow/dpa, Jan Woitas/dpa

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist sie weiterhin flüchtig. Liebich sollte bis Freitag in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz ihre Haft antreten.

Nachdem sie sich jedoch dort nicht gemeldet hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Halle Vollstreckungshaftbefehl gegen sie erlassen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft führt sie die Fahndung in Absprache mit der Polizeiinspektion Halle durch. Demnach folgt nun eine Ausschreibung in den polizeilichen Suchsystemen. Außerdem werde unter anderem geprüft, wo Liebich zuletzt gewohnt und mit wem sie zuletzt Kontakt hatte. Zu den Einzelheiten gab die Behörde keine Auskunft.

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Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden - damals noch als Sven Liebich.

Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Die Rechtsextremistin sollte ihre Haft nun im Frauengefängnis in Chemnitz antreten.

Mögliche Konsequenzen für die Haftzeit

Großer Trubel am Freitag vor der JVA in Chemnitz: Medienvertreter warteten vergeblich auf die Ankunft von Liebich.
Großer Trubel am Freitag vor der JVA in Chemnitz: Medienvertreter warteten vergeblich auf die Ankunft von Liebich.  © Hendrik Schmidt/dpa

Sollte Liebich gefunden werden, könne sie auf Grundlage des Haftbefehls von der Polizei festgenommen und in die JVA gebracht werden, erklärte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota auf dpa-Anfrage.

Dass Liebich ihre Haft nicht pünktlich angetreten hat, führe in der Regel auch dazu, dass ihr das Absitzen der Freiheitsstrafe nicht erleichtert wird - etwa durch eine Unterbringung im offenen Vollzug.

Liebich hatte über die Plattform X angekündigt, die Haft am Freitagabend antreten zu wollen. Am Abend selbst wurde dann unter dem Namen Liebichs ein Post abgesetzt.

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Darin hieß es: "Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet. Niemand wusste von meinem Entschluss - kein Anwalt, keine Familie. Was folgt? Ein internationaler Haftbefehl."

Erstmeldung; 30. August, 11.17 Uhr, zuletzt aktualisiert: 12.12 Uhr

Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Willnow/dpa, Jan Woitas/dpa

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