Chemnitz - Es ist die bislang erste selbstständige Forschungseinrichtung für Kriminologie in Ostdeutschland: das Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen (ZKFS), 2021 als An-Institut der TU Chemnitz gegründet. Hier forschen Experten unter anderem zu Kriminalitätsfurcht, Hasskriminalität, Strafvollzug und Resozialisierung. Wie lange noch?
Das Problem: Die Finanzierung steht auf der Kippe. Im Entwurf des sächsischen Doppelhaushalts für 2027/2028 sind derzeit keine Mittel für die Finanzierung vorgesehen.
"Dem ZKFS stehen nur noch für das Jahr 2026 bewilligte Mittel zur Verfügung", bestätigt die stellvertretende Direktorin Jennifer Führer. Für 2026 sind 800 000 Euro vom Freistaat vorgesehen.
Am ZKFS arbeiten 17 Personen, darunter sieben Wissenschaftler sowie fünf studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Bei einem vollständigen Wegfall der Landesförderung wären nach Angaben des ZKFS alle 17 Beschäftigungsverhältnisse betroffen.
Noch ist die Streichung nicht beschlossen. Die Staatsregierung hat ihren Haushaltsentwurf am 3. Juli vorgelegt. Nun muss der Landtag darüber entscheiden. Die endgültige Verabschiedung des Doppelhaushalts ist für den 21. und 22. Dezember geplant.
Bis dahin kann der Entwurf noch geändert werden. Doch laut sächsischen Justizministerium besteht wenig Hoffnung: "Abwägungen hinsichtlich Priorisierung, Umfang und Kosten haben zur Entscheidung geführt, dass die Förderung des ZKFS aufgrund der Einsparerfordernisse ab dem Jahr 2027 eingestellt wird."
Auf die Zuwendung bestehe kein Rechtsanspruch. Sie gehört damit zu den freiwilligen Leistungen, bei denen der Freistaat angesichts der Einsparerfordernisse Prioritäten setzen müsse.
Die unklare Zukunft sorgt bereits jetzt für Unsicherheit
Für das ZKFS sorgt die Situation für erhebliche Unsicherheit. "Forschungsprojekte, Beschäftigungsverhältnisse, Datenerhebungen und Kooperationen haben Vorlaufzeiten von Monaten oder Jahren", sagt Führer.
Je länger die Finanzierung unklar bleibe, desto schwieriger werde es, laufende Strukturen und langfristige Forschung aufrechtzuerhalten. "Sachsen würde zunächst eine Forschungsinfrastruktur verlieren, die das Land selbst ausdrücklich geschaffen hat, um eine bestehende Lücke zu schließen", warnt Führer.
Die Arbeit des ZKFS fließt auch in die Praxis ein. Das Zentrum hat wissenschaftliche Erkenntnisse auch in politische und gesetzgeberische Prozesse eingebracht. So war es an der Erstellung der beiden Sicherheitsberichte des Justiz- und Innenministeriums beteiligt.
Was mit dem ZKFS ab 2027 passiert, ist damit auch eine Frage, welchen Stellenwert wissenschaftlich fundierte Kriminalitätsforschung künftig in Sachsen haben soll.
Das ZKFS wünscht sich daher "eine ernsthafte Diskussion darüber, ob Sachsen auf eine eigenständige, erfolgreiche und deutschlandweit sehr gut angesehene kriminologische Forschungsstruktur verzichten möchte – und welche Folgen das für Forschung, Wissenstransfer und evidenzbasierte Kriminalpolitik hätte".