Verfahren zu Ausschreitungen in Chemnitz muss neu aufgerollt werden

Von Birgit Zimmermann

Chemnitz/Leipzig - Die rechten Ausschreitungen in Chemnitz 2018 bleiben auch acht Jahre später ein Fall für die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil aufgehoben, mit dem das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Beteiligten eingestellt worden war. Die Freisprüche für drei weitere Angeklagte wurden dagegen bestätigt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte Revision eingelegt.

Die Bilder der gewaltsamen Ausschreitungen in Chemnitz 2018 gingen bundesweit durch die Medien.  © Sven Gleisberg

In dem Fall geht es um Gewalttätigkeiten gegen Teilnehmer einer "Herz statt Hetze"-Demonstration nach einem sogenannten Trauermarsch.

Das Landgericht Chemnitz hatte drei Männer vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Das Verfahren gegen den vierten Mann stellte es ein, weil er zwar Personen beleidigt und bedroht habe, die Betroffenen ihre Strafanträge aber zu spät gestellt hätten. Nach Feststellung des Gerichts gab es zudem keinen Zeugen, der ihn bei einer Körperverletzung beobachtet hatte.

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Das Landgericht habe jedoch nicht erkennbar geprüft, ob der Mann sich – auch ohne eigenhändig zugeschlagen zu haben – als Mittäter oder Gehilfe einer Körperverletzung strafbar gemacht haben könnte, entschied nun der BGH. Das muss jetzt nachgeholt werden.

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