Als "Pro Chemnitz"-Nachrücker will Nazi-Aktivist in Stadtrat nachrücken

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Chemnitz - Er machte Geschäfte mit Rechtsrock. Jetzt will Yves Rahmel (45) für die rechtsextreme Fraktion Pro Chemnitz/Freie Sachsen in den Chemnitzer Stadtrat einziehen: Der Chemnitzer gilt als einer der einflussreichsten Neonazis in der Region und soll in einer Woche für Karl Kohlmann (79) nachrücken, der als Stadtrat zurücktritt.

Dem Stadtrat wird wohl bald auch Nazi-Aktivist Yves Rahmel (45) angehören.
Dem Stadtrat wird wohl bald auch Nazi-Aktivist Yves Rahmel (45) angehören.  © Kristin Schmidt

Im Rathaus scheint der Weg dafür bereits geebnet. "Die Wählbarkeit gemäß Paragraph 31 der Sächsischen Gemeindeordnung ist gegeben", heißt es. Bereits zur Kommunalwahl 2024 habe das Bürgeramt eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt. "Eine Eintragung durch einen vorhandenen Richterspruch zum Zeitpunkt der Wahl gab es folglich nicht."

Rahmel hatte bei der Kommunalwahl im Wahlkreis 6 ganze 590 Stimmen geholt.

Das Bürgeramt habe die Wählbarkeit erneut geprüft. Doch Ordnungsbürgermeister Knut Kunze (56, parteilos) klingt auf Nachfrage deutlich vorsichtiger: "Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt Dinge, die noch hinterfragt werden müssen." Zwischen der eindeutigen Aussage im Papier und Kunzes Hinweis stehen damit noch offene Fragen.

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Aber darf überhaupt jemand mit Vorstrafen im Stadtrat sitzen? Grundsätzlich ja, sagt die Sächsische Gemeindeordnung. Eine strafrechtliche Verurteilung allein versperrt den Weg ins Rathaus nicht.

Entscheidend ist unter anderem, ob jemand durch ein Gericht seine Wählbarkeit oder die Fähigkeit verloren hat, öffentliche Ämter zu bekleiden. Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe nach einem rechtskräftig verurteilten Verbrechen ist dafür Grundlage. Das liegt bei Rahmel nicht vor.

Mit diesem Spruch warb Yves Rahmel (45) zur Kommunalwahl für sich

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Stadtrat kann nichts gegen einen möglichen Einzug tun

Im Jahr 2012 musste sich Yves Rahmel (damals 31) vor dem Chemnitzer Amtsgericht wegen Volksverhetzung verantworten.
Im Jahr 2012 musste sich Yves Rahmel (damals 31) vor dem Chemnitzer Amtsgericht wegen Volksverhetzung verantworten.  © Haertelpress

Auch der Stadtrat kann laut Rathaus daran nichts ändern. Das Stadtparlament entscheidet nur über Karl Kohlmanns Ausscheiden. "Yves Rahmel rückt kraft Gesetzes nach", so die Stadt auf Anfrage.

Trotzdem formiert sich bereits Protest gegen den geplanten Einzug.

Das Bündnis "Chemnitz Nazifrei" mobilisiert in sozialen Netzwerken unter dem Motto „Nazis raus aus dem Stadtrat!“ zu einer Demo während des Stadtrates am 9. September.

Prägender Kopf der Rechtsrock-Szene

Neonazi-Aufmarsch zum 13. Februar 2026 am Dresdner Bahnhof Mitte: Auch hier gehörte Yves Rahmel (45) zum Orga-Team.
Neonazi-Aufmarsch zum 13. Februar 2026 am Dresdner Bahnhof Mitte: Auch hier gehörte Yves Rahmel (45) zum Orga-Team.  © Holm Helis

Yves Rahmel (45) wurde 1981 geboren und stammt aus Brandenburg. Von 2004 bis 2014 betrieb er das Chemnitzer Rechtsrock-Label PC Records.

Über PC Records erschien unter anderem der "Döner-Killer"-Song, der die Morde des NSU verherrlicht. Viele der Musikveröffentlichungen standen wegen Jugendgefährdung auf dem Index, einige brachten Rahmel sogar vor Gericht: 2012 musste er sich vor dem Amtsgericht Chemnitz verantworten.

Der Vorwurf: Volksverhetzung. Trotz seines Ausscheidens als Geschäftsführer bei PC Records 2014 wird ihm immer noch großer Einfluss bei dem Label zugeschrieben. So soll ihm bis heute das Haus in der Markersdorfer Straße gehören, das Geschäftssitz von PC Records ist.

Auch bei den Neonazi-Aufmärschen in Dresden zu den Jahrestagen der Bombardierung am 13. Februar gilt Rahmel als Teil des Orga-Teams. Zudem soll er Dutzende Rechtsrock-Konzerte organisiert haben.

Grenzen der Demokratie

Kommentar von Raik Bartnik

Redakteur Raik Bartnik stellt klar: Demokratie gilt auch, wenn das Ergebnis nicht gefällt.
Redakteur Raik Bartnik stellt klar: Demokratie gilt auch, wenn das Ergebnis nicht gefällt.  © Kristin Schmidt

Es waren 590 Stimmen zur letzten Wahl für einen der aktivsten Chemnitzer Neonazis. Kommt er jetzt, im zweiten Versuch, damit in den Stadtrat? Das ist für mich erschreckend. Aber Demokratie gilt auch, wenn das Ergebnis nicht gefällt. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, darf sein Mandat wahrnehmen - auch bei brisanten Abstimmungen. Eine Vorstrafe allein darf eben nach den geltenden Regeln kein lebenslanges politisches Berufsverbot bedeuten.

Gerade der Umgang mit der AfD sollte eine Lehre gebracht haben: Ausgrenzung ersetzt keine politische Auseinandersetzung. Wer gewählte Vertreter fernhalten will, liefert ihnen Stoff für ihre Opferrolle. Das kann sie stärken, statt sie zu schwächen.

Doch Wählerstimmen waschen andererseits auch niemanden rein. Ein Mandat macht menschenverachtende Positionen nicht demokratisch. Es verpflichtet andere Stadträte weder zur Zusammenarbeit noch dazu, jemandem zusätzliche Ämter zu verschaffen. Seine Vergangenheit kritisch zu beleuchten und gegen seinen Einzug zu protestieren, ist kein Angriff auf die Demokratie. Es gehört zu ihr.

Das Strafgesetzbuch ist eindeutig: Nur nach einem verurteilten Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verliert man seine Wählbarkeit. Mich lässt das ratlos zurück, denn Menschenfeindlichkeit sollte man nicht unwidersprochen hinnehmen.

Titelfoto: Bildmontage: Haertelpress, Kristin Schmidt

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