Ab Oktober eigentlich dritte Spritze: Was die verschärften Regeln für die Pflege-Impfpflicht bedeuten
Dresden - Sächsische Pfleger und Krankenschwestern müssen ab dem 1. Oktober dreifach gegen das Coronavirus geimpft sein. Sonst droht ein Tätigkeitsverbot. Ob es wirklich ausgesprochen wird, ist aber fraglich.
Am 1. Oktober ändern sich die Bundesregeln zur Corona-Impfung. Wer nur doppelt geimpft ist, also noch keinen "Booster" erhalten hat und nicht genesen ist, gilt ab diesem Tag als ungeimpft.
Das wirkt sich besonders im Gesundheitswesen aus, denn dort herrscht seit dem 16. März Impfpflicht.
Kritik kommt aus dem Landkreis Bautzen, dort erwartet Landrat Udo Witschas (51, CDU) "viele Nachmeldungen aufgrund der Boosterpflicht".
Dabei hätten schon die bisherigen Fälle das Gesundheitsamt enorm belastet, "ohne dass greifbare Ergebnisse vorliegen oder sich die Impfquote wesentlich verbessert hat". Der AfD-Landtagsabgeordnete Frank Schaufel (65) warnt vor "dramatischen Engpässen".
Allerdings kommt es auf die Umsetzung der Impfpflicht an. "Es gibt seitens der Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum", teilt das Gesundheitsministerium auf TAG24-Anfrage mit. Es sollen keine Verbote ausgesprochen werden, wenn sie die medizinische Versorgung gefährden könnten.
Die Arbeitsagentur zählt aktuell 265.900 Beschäftigte im sächsischen Gesundheitswesen. 42.040 von ihnen wurden seit März kontaktiert, da sie als ungeimpft galten - also rund 16 Prozent. Bisher liegen keine Meldungen über Betretungs- oder Tätigkeitsverbote vor. Zudem läuft die Impfpflicht nach aktuellem Stand zum Jahresende aus.
Titelfoto: dpa/Sebastian Willnow