Dresden - Schockierende Szenen am helllichten Tag: Am Mittwoch eskalierte eine Polizeikontrolle im Dresdner Hauptbahnhof völlig. Zwei Beamte der Bundespolizei wurden bei einer brutalen Attacke verletzt - der Angreifer ist wieder auf freiem Fuß.
Gegen 13.40 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im grenzüberschreitenden Railjet 382 einen 20-jährigen deutsch-russischen Staatsangehörigen.
Der Mann konnte weder Ausweisdokumente noch einen gültigen Fahrschein vorweisen und sollte deshalb am Hauptbahnhof den Zug verlassen.
Bereits während der Fahrt fiel er durch aggressives Verhalten auf und beleidigte die Beamten massiv. Als die Polizisten ihn schließlich aus dem Zug führen wollten, eskalierte die Situation schlagartig.
Der Mann griff unvermittelt an, schlug einem Beamten ins Gesicht und riss ihm die Brille vom Kopf, die im Gleisbereich landete und beschädigt wurde. Anschließend setzte er sich mit gezielten Tritten in Richtung der Köpfe der Einsatzkräfte sowie mit Beißattacken zur Wehr.
Die Situation entwickelte sich zu einem heftigen Gerangel, bei dem erst hinzugezogene Verstärkung den Angreifer unter Kontrolle bringen konnte. Dabei wurde auch eine dienstliche Bodycam beschädigt.
Der Angreifer wurde wieder freigelassen
Die beiden Bundespolizisten wurden bei dem Angriff verletzt und mussten ihren Dienst vorzeitig abbrechen. Aktuell sind sie nicht dienstfähig.
Nach dem Angriff stellten sich beide Beamte bei einem Durchgangsarzt vor, so eine Sprecherin der Bundespolizei auf Anfrage von TAG24. Sie erlitten unter anderem Schürfwunden an Knie und Oberarm sowie eine Verletzung an der Nase.
Gegen den 20-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Erschleichens von Leistungen eingeleitet.
Obwohl zunächst vorgesehen war, den Tatverdächtigen einem Haftrichter vorzuführen, hob die Staatsanwaltschaft Dresden die Festnahme im Laufe des Donnerstags auf. Der Mann wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.
"Es lagen weder die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haftbefehl noch für eine Unterbringung vor", erklärte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt gegenüber TAG24.