Dreiste Überholmanöver: Möchtegern-Polizisten hatten Blaulicht am Auto

Von Eric Hofmann und Steve Schuster

Meißen - Wer gern einen auf Gesetzeshüter macht, kann schnell auf der Anklagebank landen. Das mussten die Möchtegern-Polizisten Kevin S. (20) und Niklas S. (19) am Dienstag vor dem Meißner Amtsgericht erfahren, kamen aber trotzdem noch mal mit einem blauen Auge davon.

Niklas S. (19, l.) und Kevin S. (20) spielten mit Blaulicht Polizei.
Niklas S. (19, l.) und Kevin S. (20) spielten mit Blaulicht Polizei.  © Steve Schuster

Kevin ist arbeitslos, Niklas arbeitet im Einzelhandel - doch auf der Straße spielten sie Polizei: Am 12. Januar 2022 waren die beiden mit ihren Autos auf der Staatsstraße von Niederwartha Richtung Coswig unterwegs gewesen.

Sowohl Kevins Hyundai als auch der Golf von Niklas waren mit Blaulicht im Frontbereich ausgestattet. Das nutzte das Duo dann auch bei Radebeul, um einen anderen Autofahrer zu überholen.

Offenbar sicher, dass das keine Konsequenzen nach sich zieht, machten die beiden wenig später Pause an der Shell-Tankstelle in Coswig. Schlechte Idee: Denn genau dort tauchte wenig später auch das überholte Auto auf.

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Dessen Fahrer war wenig begeistert von den Jugendlichen und fotografierte deren Autos mit dem Handy. Dreist: Nun wollten Kevin S. das Handy haben, drohte sogar mit der angeblichen Dienstwaffe. Jedoch ohne Erfolg.

An dieser Tankstelle drohte einer der Täter mit der Dienstwaffe.
An dieser Tankstelle drohte einer der Täter mit der Dienstwaffe.  © Steve Schuster
Ein mobiles Blaulicht kann man sich leicht im Internet bestellen.
Ein mobiles Blaulicht kann man sich leicht im Internet bestellen.  © Revierfoto/picture aliance

Aushilfs-Sheriffs kamen glimpflich davon

Wortkarg ließen die beiden Aushilfs-Sheriffs die Anklage über ihre Anwälte einräumen und kamen noch mal milde davon. Der Richter stellte gegen beide Angeklagten das Verfahren ein.

Kevin muss jedoch 50 Arbeitsstunden ableisten, Niklas 300 Euro zahlen - an den Kreisfeuerwehrverband Meißen. So kommt die Buße den echten Blaulichtern zugute.

Hinweis, 8.3.24

In einer früheren Fassung des Artikels wurde geschildert, beide Täter hätten das Handy des Opfers eingefordert und mit einer Dienstwaffe gedroht. Dem ist nicht so. Dieser Punkt der Anklage richtet sich nur gegen Kevin S. (20).

Titelfoto: Bildmontage: Steve Schuster, Revierfoto/picture aliance

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