Gräber in Dresden geschändet: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Friedhofs-Plünderer

Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen zwei Männer (36, 60). Ihnen wird zur Last gelegt, Ende Januar nachts auf Friedhöfe eingedrungen zu sein und dort gewütet zu haben.

Die Eindringlinge hebelten Bronzestatuen aus ihrer Verankerung und richteten Schaden an den Grabstellen an (Archivbild).
Die Eindringlinge hebelten Bronzestatuen aus ihrer Verankerung und richteten Schaden an den Grabstellen an (Archivbild).  © Ove Landgraf

Laut einer Mitteilung lautet der Vorwurf gemeinschaftlicher Diebstahl und gemeinschaftliche Sachbeschädigung.

Die Männer sollen am 30. Januar 2021 gegen 23.30 Uhr mit Werkzeug das Eingangstor "Ankertor" des Friedhofs Tolkewitz geöffnet haben. Dies war Ausgangspunkt für ihre Plünderungen auf dem Urnenhain Tolkewitz und dem Johannisfriedhof.

So sollen die Vandalen an der Grabstelle des aus dem Ersten Weltkrieg bekannten Jagdfliegers Max Immelmann die fest verankerte Skulptur des "Adlers von Lilie" (unschätzbarer Wert, mindestens aber 50.000 Euro) vom Platz gehebelt und die Verschraubung mitsamt Dübeln herausgerissen haben.

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Außerdem wurden auf dem Johannisfriedhof an einer Grabanlage zwei fest verankerte Urnen aus Bronze im Wert von jeweils 5000 Euro gelöst, sodass an der Grabanlage ein Schaden von 2300 Euro entstand.

Auf einem Familiengrab wurde eine Bronzeschale herausgebrochen. Es entstand Schaden von 1500 Euro.

Zeuge alarmierte Polizei: Beschuldigte von Polizei auf frischer Tat ertappt

Auf dem Friedhof in Tolkewitz waren die Täter Ende Januar unterwegs (Archivbild).
Auf dem Friedhof in Tolkewitz waren die Täter Ende Januar unterwegs (Archivbild).  © Ove Landgraf

Mit einem Handwagen sollten die geklauten Friedhofselemente schließlich zu einem Fahrzeug des 60-Jährigen auf der Tolkewitzer Straße gebracht werden.

Dabei wurden die Eindringlinge jedoch auf frischer Tat ertappt. Ein Zeuge hatte die Polizei alarmiert.

Beide Männer befinden sich momentan nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen, heißt es in einer Mitteilung vom heutigen Freitag.

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Bekannt ist, dass der 36-Jährige vorbestraft ist und zur Tatzeit unter Bewährung stand.

Der 60-Jährige ist hingegen nicht vorbestraft. Das Amtsgericht Dresden wird einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmen.

Titelfoto: Ove Landgraf

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