Ab heute: Feuerwerk und öffentliches Grillen in Dresden verboten

Dresden - Wer sich am Abend auf ein Lagerfeuer an der Elbe gefreut hat oder ein buntes Feuerwerk zu seiner Feier geplant hat, muss seine Pläne nun über den Haufen werfen: Die Stadt Dresden verbietet seit heute Feuerwerke sowie Grillfeuer - allerdings gibt es eine Ausnahme.

Die Elbwiesen sind auch in diesem Jahr wieder stark vertrocknet. (Archivbild)
Die Elbwiesen sind auch in diesem Jahr wieder stark vertrocknet. (Archivbild)  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Zum Beginn des Monats August hat die Landeshauptstadt eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese umfasst ein Feuerwerksverbot und ein Nutzungsverbot von Grill- und Lagerfeuerstellen.

Schuld ist die anhaltenden Trockenheit und die damit einhergehende hohe Brandgefahr, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Vor allem die Elbwiesen bieten eine große, ausgetrocknete Fläche, die schnell brennen könnte.

Man wolle mit dem Verbot verhindern, dass sich brandfähiges Material durch Funkenflug entzündet und es zu einem Brand kommt. Schließlich sei die Feuerwehr beispielsweise durch den Waldbrand in der Sächsischen Schweiz derzeit voll ausgelastet.

Dresden: Eine prekäre Familien-Soap: Premiere "Die Stanz im Dschungel" im Societaetstheater Dresden
Dresden Eine prekäre Familien-Soap: Premiere "Die Stanz im Dschungel" im Societaetstheater Dresden

Während das Abbrennen von offenem Feuer und das Grillen im öffentlichen Raum bereits grundsätzlich durch eine Verordnung der Polizei verboten ist (Verstöße können bis zu 1000 Euro kosten), war die Nutzung von öffentlichen Grillplätzen und Lagerfeuerstellen, die von der Behörde zugelassen sind, bis jetzt genehmigt.

Nun ist damit aber auch Schluss!

Geldbußen von bis zu 50.000 Euro drohen

Wer grillen möchte, darf dies nur noch auf Privatgrund tun.
Wer grillen möchte, darf dies nur noch auf Privatgrund tun.  © 123RF/ luckybusiness

Wer zu Hause im heimischen Garten grillen will, ist aber auf der sicheren Seite: Dies sei "von der Anordnung nicht erfasst und bleibt erlaubt", liest man in der Bekanntmachung der Stadt Dresden. Anwohner sollten aber trotzdem darauf achten, dass das Feuer nicht außer Kontrolle gerät.

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 greift außerdem noch ein weiteres Verbot: Die Stadt untersagt dann das Abbrennen von Klein-, Mittel- und Großfeuerwerken (Kategorien F2, F3 und F4) auf allen Flächen. Auch Bühnenfeuerwerke (T1 und T2) außerhalb von geschlossenen Räumen sind untersagt.

Auf dieser Internetseite oder in der App "Waldbrandgefahr Sachsen" kann man sich über die aktuelle Gefahrenstufe informieren.

Dresden: Auf Dresdens größtem Friedhof sterben die Bäume!
Dresden Auf Dresdens größtem Friedhof sterben die Bäume!

Für denjenigen, der sich nicht an die Allgemeinverfügung hält, kann es richtig teuer werden. Im Falle des Feuerwerksverbotes kann ein Verstoß mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wer trotz Verbot öffentlich ein Grill- oder Lagerfeuer entzündet, muss bis zu 1000 Euro blechen.

Zumindest sind für die Verbote bereits ein Ende in Sicht: Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 30. September.

Titelfoto: Bildmontage: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa, 123RF/ luckybusiness

Mehr zum Thema Dresden: