Hausmeisterkosten nicht prüfbar: Dresdner Mieter siegen gegen die Vonovia
Dresden - Erfolg für Dresdens Mieterverein! Nach dreijährigem Rechtsstreit um unzureichende Nachweise in den Nebenkostenabrechnungen der Vonovia gab der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht den Mietern nun teilweise recht. Das betrifft die umgelegten Kosten für den Hausmeister.

Wie der Mieterverein mitteilte, wurde vom Gericht "festgestellt, dass die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend sind". Denn der Vertrag mit einem Schwesterunternehmen beinhalte keine Angaben zur exakten Kostenhöhe für die Dienstleistungen.
"Damit sind trotz vorgelegter interner Rechnungen und Tätigkeitsnachweise die umgelegten Kosten für die Mieter nicht prüfbar", heißt es in einer Mitteilung des Mietervereins.
Die Mieter haben jedoch ein Einsichtsrecht in die Rechnungen der Subunternehmer, die die Hausmeisterdienste erbringen.
"Werden die Kosten durch die Vonovia nicht mittels Rechnungen belegt, sind die Mieter nicht verpflichtet, die Umlage von durchschnittlich 110 Euro pro Haushalt zu bezahlen", teilte der Mieterverein mit.

Der Rechtsauffassung des Mietervereins und der Dresdner Gerichte, dass lediglich tatsächlich angefallene Kosten als Betriebskosten umlagefähig sind und nicht durch separate Servicegesellschaften Gewinne generiert werden dürfen, erteilte der Bundesgerichtshof jedoch eine Absage.
Titelfoto: Norbert Neumann