Hochumstritten: Bekommt nun auch Dresden Windräder?

Dresden - Bekommt Dresden Windräder? Über diese Frage wird seit Jahren erbittert gestritten. Denn die kreisenden Riesen sind nicht bei allen Stadtbewohnern beliebt. Das Jahr 2026 könnte für die Diskussion entscheidend sein.

Sind von der Dresdner Innenstadt aus bald auch Windkraftanlagen zu sehen?  © Norbert Neumann

Ein Bundesgesetz von 2022 (beschlossen von der Ampel-Regierung) verpflichtet die Länder, darunter auch Sachsen, innerhalb der nächsten zwei Jahre mindestens 1,3 Prozent ihrer Fläche für die Erzeugung von Windenergie auszuweisen.

Der für Dresden zuständige Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge will im März Pläne für sogenannte Vorrangflächen präsentieren.

Im Stadtrat ist das Thema hochumstritten: 2013 sprach sich das Kommunalparlament gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen aus. Elf Jahre später wollten die Grünen das Verbot kippen, scheiterten damit jedoch.

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"Diese Beschlüsse gelten weiterhin vollumfänglich - ohne Ausnahmen, ohne Aufweichungen", meldete sich jetzt Ratspolitikerin Bettina Kempe-Gebert (60, CDU) zu Wort.

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Kritiker der Windräder verweisen auf Eingriffe in Landschaft und Ökosysteme.  © Uwe Anspach/dpa
CDU-Stadträtin Bettina Kempe-Gebert (60) pocht auf die Ratsbeschlüsse für ein Verbot der Windräder im Stadtgebiet.  © Steffen Füssel

Gleichberechtigung für alle erneuerbaren Technologien gefordert

Ländlich geprägte Dresdner Ortsteile wie Schönfeld-Weißig bieten theoretisch ausreichend Fläche für die Anlagen.  © Steffen Füssel

Kempe-Gebert sieht wegen der begrenzten Platzverfügbarkeit und der ländlich geprägten Siedlungsstruktur insbesondere das Orts- und Landschaftsbild in den Dresdner Randlagen bedroht.

"Einer Unterscheidung zwischen urbanen Stadtgebieten und Ortschaften erteilen wir eine klare Absage."

Die CDU-Politikerin fordert ein Konzept, das alle erneuerbaren Technologien gleichberechtigt berücksichtigt und auch den weiteren Ausbau von Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden (Parkhäuser, Schulen, Verwaltung) sowie auf städtischen Grundstücken vorsieht.

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