Nach scharfer Restaurant-Kritik an US-Restaurant nahe Dresden: Hat der Gastro-Influencer heimlich gefilmt?

Bannewitz - Nach der scharfen Kritik des selbsternannten "Gastroflüsterers" Kemal Üres am US-Restaurant Timberjacks in Bannewitz kommen jetzt weitere brisante Details ans Licht: Der Influencer soll offenbar während seines Besuchs heimlich gefilmt und die Aufnahmen anschließend für seinen Social-Media-Content verwendet haben.

Kemal Üres, selbsternannter "Gastroflüsterer", war zu Gast bei Timberjacks und äußerte sich kritisch über das angebotene Essen.  © Instagram/Screenshot/Kemalueres

Üres hatte das Essen des BBQ-Restaurants in seinem Video teilweise als "echt das Schlechteste, das ich je gegessen habe" bezeichnet. Daraufhin entwickelte sich ein öffentlicher Schlagabtausch zwischen dem Influencer und dem Lokal.

Kurz darauf offenbarte Üres, dass Timberjacks rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet habe. Wie Geschäftsführer Thomas Kemner gegenüber TAG24 erklärt, handele es sich dabei jedoch nicht um eine Maßnahme gegen die von Üres geäußerte Kritik am Essen. "Kritik ist legitim. Unser Restaurant ungefragt zur Filmkulisse zu machen, ist eine andere Frage", heißt es.

Denn die gewerblichen Aufnahmen seien laut Kemner ohne vorherige Genehmigung angefertigt und "anschließend für öffentlich verbreiteten Content verwendet" worden.

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Dabei sollen heimlich Aufnahmen im Gastraum und in der Küche entstanden sein. Auch Mitarbeiter und Gäste seien erkennbar Bestandteil der Aufnahmen gewesen, ohne dass die erforderlichen Einwilligungen vorgelegen hätten.

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Timberjacks geht rechtlich gegen Kemal Üres vor

Thomas Kemner, Geschäftsführer der Timberjacks Holding, wird sich von der Reichweite des Influencers Kemal Üres nicht einschüchtern lassen.  © Bildmontage: picture alliance/dpa, PR/Timberjacks

Die Botschaft des Restaurants ist entsprechend deutlich: Eine Tischreservierung sei keine automatische Drehgenehmigung. "Wir entscheiden, wann unsere Räume, unsere Mitarbeiter und unsere betrieblichen Abläufe Bestandteil einer kommerziellen Medienproduktion werden."

Das Unternehmen ist der Auffassung, "dass Herr Üres gezielt zu uns gekommen ist, um uns vorzuführen." Dabei soll er mit Smart Glasses und seine Begleitung mit Mobiltelefonen gefilmt haben. "Er hat zu keinem Zeitpunkt offen mit einer klassischen Kameraausrüstung gefilmt", betont Kemner.

Demzufolge hat das Restaurant "die rechtliche Komponente inzwischen eingereicht". Kemner ergänzt: "Wir gehen die Angelegenheit vollständig an und werden uns von seiner Reichweite nicht einschüchtern lassen".

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TAG24 hat Kemal Üres um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Das Management antwortete: "leider können wir dazu nichts sagen" und verwies an seinen Anwalt. Eine Antwort steht bislang noch aus. In einer früheren Stellungnahme sagte Kemal Üres: "[...] die Mitarbeiter haben unseren Besuch begrüßt und wir haben ganz offen gedreht".

In seinem Video ist Kemal Üres mit einer Brille zu sehen, die offenbar über ein LED-Licht verfügt. Ob es sich dabei tatsächlich um Smart Glasses handelt, ist nicht offiziell bestätigt.  © Instagram/Screenshot/Kemalueres

Filmen mit Smart Glasses kann rechtliche Folgen haben

Das Filmen ohne Einwilligung, etwa mit einer Smart Glasses, kann sowohl straf- als auch zivilrechtliche Folgen haben. (Symbolbild)  © Christoph Schmidt/dpa

Wie ein Pressesprecher des Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten gegenüber TAG24 mitteilt, gelten beim Filmen mit Smart Glasses "die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben in gleicher Weise" wie bei Kameras oder Smartphones.

Werden Menschen in öffentlich zugänglichen Räumen - wie Restaurants - aufgenommen, braucht der Träger dafür grundsätzlich eine Rechtsgrundlage. "Filmaufnahmen sind damit regelmäßig nur erlaubt, wenn eine Einwilligung der aufgenommenen Personen vorliegt", erklärt der Sprecher.

Doch genau hier liegt bei Smart Glasses ein Problem: Denn für eine wirksame Einwilligung muss die betroffene Person zunächst erkennen können, dass sie überhaupt gefilmt wird. "Erkennen lässt sich dies aktuell nur über eine kleine, weiße LED-Statusleuchte an der Brille und auch nur auf kurzer Distanz und bei geeigneten Umgebungsverhältnissen." Dass eine Person die Aufnahme lediglich duldet, lässt sich nicht ohne Weiteres als Einwilligung werten.

Besonders heikel sind dabei auch Tonaufnahmen. Werden Gespräche ohne Zustimmung aufgezeichnet, "kann eine Straftat vorliegen", etwa eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB.

Auch für die Veröffentlichung, etwa auf Social Media, gelten strenge Regeln. "Letztlich führt in der Praxis, abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, grundsätzlich kein Weg an der Einwilligung der dargestellten Personen vorbei", betont der Pressesprecher.

Wer Aufnahmen ohne erforderliche Einwilligung veröffentlicht, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Datenschutzaufsicht kann unter anderem die Löschung anordnen oder ein Bußgeld verhängen. Zudem können straf- und zivilrechtliche Folgen drohen.

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