Wegen 8,8 Kilometern: Amt weigert sich, Theresas Sohn in die Schule zu fahren

Dresden - Das neue Schuljahr ist kaum zwei Wochen alt, aber bei Theresa Schlieder (34) aus Hartmannsbach bei Berggießhübel liegen bereits jetzt die Nerven blank. Die Mutter eines pflegebedürftigen Sohnes erhält keinen Fahrdienst nach Dresden - weil sie 8,8 Kilometer zu weit weg wohnt.

Theresa Schlieder (34) hofft weiterhin darauf, dass der Fahrdienst ihren pflegebedürftigen Sohn zur Förderschule bringt.  © Norbert Neumann

Der Tag der Einschulung an der Förderschule "Am Leubnitzbach" in Dresden, mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung, war langersehnt, der Plan vorausschauend geschmiedet.

"Nachdem wir im Dezember die Schulzusage erhalten hatten, habe ich im März Antrag auf Fahrdienst für meinen Sohn Leon gestellt", berichtet die Mutter.

Denn der elfjährige Leon hat zwei Förderschwerpunkte und zudem eine ausgeprägte ADHS, kann und darf nicht alleine reisen.

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Dennoch folgte im Juni eine Absage vom Schulamt der Landeshauptstadt "mit der Begründung, ich wohne 8,8 Kilometer zu weit weg". Im Radius von 20 Kilometern könne Fahrdienst beantragt werden, darüber hinaus nicht.

Der Vorschlag von Theresa Schlieder, jene 8,8 Kilometer privat zu zahlen, wurde vom Amt abgelehnt. "Und einen privaten Fahrdienst zu beauftragen, würde auch mit dem Zuschuss der Landeshauptstadt mehr kosten, als ich verdiene", konstatiert die Mutter enttäuscht.

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Theresa Schlieder hat Widerspruch eingereicht

Mit der Schule "Am Leubnitzbach" im Dresdner Süden sind sowohl Mutter als auch Sohn sehr zufrieden.  © Ove Landgraf

Und so gestaltet sich der Alltag seit Schulbeginn zur Überforderung. Nachdem Leon zur Schule gebracht wurde, fährt die Mama weiter nach Kreischa zum Job, holt nach Schulende ihren Sohn ab und nimmt ihn mit auf die Arbeit: "Die Großeltern holen Leon dann von meiner Arbeit ab und ich komme später nach Hause."

Auf Nachfrage erklärt Dresdens Bildungsbürgermeister Jan Donhauser (56, CDU), dass "der Anspruch auf Schülerbeförderung primär nichts mit der Entfernung zwischen Wohnadresse und der besuchten Schule zu tun hat".

Der Anspruch hinge zunächst und zuletzt mit den gesundheitlichen Einschränkungen eines Schülers zusammen.

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Ergo: Es besteht weiterhin Hoffnung auf Fahrdienst für den kleinen Leon. Theresa Schlieder hat Widerspruch eingereicht, wartet auf Rückmeldung ...

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