DVB-Bürgerentscheid: Linke Widerständler geben nicht auf

Dresden - Gibt es doch noch einen Bürgerentscheid über die Kürzungen der DVB? Nachdem Stadtrat und Landesdirektion das von den Linken initiierte Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt hatten, haben die Initiatoren jetzt Klage eingereicht - und sehen sehr gute Argumente für sich, Recht zu bekommen.

Das letzte Wort in Sachen DVB-Bürgerbegehren ist noch nicht gesprochen.  © Thomas Türpe

Zur Erinnerung: Über 40.000 Bürger beteiligten sich im vergangenen Jahr am Bürgerbegehren "Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!". Ziel war, das DVB-Angebot auf dem Niveau von 2024 zu erhalten.

Die Linken hatten mit Kosten von rund 18 Millionen Euro gerechnet, diese Summe aus Zahlen der Verwaltung übernommen (so hoch wurde das Defizit beziffert) und als Deckungsvorschlag Fördermittel, Gewinne der SachsenEnergie und eine Erhöhung der Gewerbesteuer vorgeschlagen.

Im Verlauf nahm OB Dirk Hilbert (54, FDP) jedoch höhere Kosten an und ein beauftragtes Rechtsgutachten sah keinen hinreichenden Deckungsvorschlag.

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Letztlich folgte ihm eine Ratsmehrheit (CDU, TZ, FDP/FB, AfD) und auch die Landesdirektion erklärte das Begehren für unzulässig.

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Jens Matthis (59, v.l.), Linke-Fraktionschef André Schollbach (47) und Stadtrat Tilo Kießling (55, r.) übergaben vor über einem Jahr die Unterschriften an OB Dirk Hilbert (54, FDP).  © Holm Helis

Neue Zahlen bringen den Streit um die DVB-Kürzungen zurück

Seitdem ist einiges passiert, es erfolgten auch DVB-Kürzungen im Liniennetz. Diese brachten jedoch weniger als eine Million Euro bis Jahresende ein.

Zudem geht der OB in einer aktuellen Vorlage von einem Defizit von "nur" noch 8,3 Millionen Euro für 2027 aus - nicht mal halb so hoch wie die damalige Finanzierungslücke. Auch plant das Rathaus nun tatsächlich höhere Gewinne der SachsenEnergie zur DVB-Finanzierung ein.

Die Linke sehen darum "fadenscheinige Vorwände", die das Begehren zu Fall bringen sollen und haben Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Ein Urteil wird 2027 erwartet.

Übrigens: Die Kosten für den Widerspruchsbescheid der Landesdirektion (2505 Euro) und Klageerhebung (1215 Euro) in Gesamthöhe von bislang 3720 Euro müssen Jens Matthis (59) und Fraktions-Chef André Schollbach (47), der als Anwalt das Klageverfahren führt, selbst bezahlen, da sie in der Sache als Bürger auftreten.

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