Ein Jahr nach Urnengang: Sächsischer AfD-Kandidat will Neuwahlen einklagen

Dresden - Die sächsische AfD kämpft vor dem Bundesverfassungsgericht für Neuwahlen in Dresden. Es geht um die Bundestagswahl vor knapp einem Jahr, damals verlor AfD-Kandidat Andreas Harlaß (60) mit nur 35 Stimmen weniger gegen seinen CDU-Konkurrenten Lars Rohwer (50).

Zwei sächsische AfD-Politiker ziehen vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Joachim Keiler (62, l.) und Andreas Harlaß (60).
Zwei sächsische AfD-Politiker ziehen vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Joachim Keiler (62, l.) und Andreas Harlaß (60).  © Steffen Füssel

Harlaß hat mit seinem Anwalt und Parteikollegen Joachim Keiler (62) die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Ihr Hauptargument: Kurz nach der Auszählung im Wahlkreis Dresden II hatte Kreiswahlleiter Markus Blocher (53) erklärt, dass die Ergebnisse von einem EDV-System geprüft wurden.

AfD-Anwalt Keiler: "Es wurde nicht erklärt, wie dieses EDV-System funktioniert. Damit bleibt ein Teil der Auszählung im Dunkeln."

Die beiden AfD-Männer wollen nach eigener Aussage keinen Wahlbetrug unterstellen, doch sie zweifeln an der Arbeitsweise des Computers, pochen deshalb auf Neuwahlen im Wahlkreis Dresden II.

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Doch dieses Argument hatte die AfD schon beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags vorgelegt. Der Ausschuss antwortete, das EDV-System habe gar nicht zur "unmittelbaren Ergebnisermittlung" beigetragen, "sondern nur die ordnungsgemäße Auszählung verifiziert".

Heißt: Die Stimmen wurden händisch ausgezählt, die Software hat anschließend überprüft, ob das Ergebnis plausibel ist.

Titelfoto: Steffen Füssel

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