Ein Jahr nach Urnengang: Sächsischer AfD-Kandidat will Neuwahlen einklagen
Dresden - Die sächsische AfD kämpft vor dem Bundesverfassungsgericht für Neuwahlen in Dresden. Es geht um die Bundestagswahl vor knapp einem Jahr, damals verlor AfD-Kandidat Andreas Harlaß (60) mit nur 35 Stimmen weniger gegen seinen CDU-Konkurrenten Lars Rohwer (50).

Harlaß hat mit seinem Anwalt und Parteikollegen Joachim Keiler (62) die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Ihr Hauptargument: Kurz nach der Auszählung im Wahlkreis Dresden II hatte Kreiswahlleiter Markus Blocher (53) erklärt, dass die Ergebnisse von einem EDV-System geprüft wurden.
AfD-Anwalt Keiler: "Es wurde nicht erklärt, wie dieses EDV-System funktioniert. Damit bleibt ein Teil der Auszählung im Dunkeln."
Die beiden AfD-Männer wollen nach eigener Aussage keinen Wahlbetrug unterstellen, doch sie zweifeln an der Arbeitsweise des Computers, pochen deshalb auf Neuwahlen im Wahlkreis Dresden II.
Doch dieses Argument hatte die AfD schon beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags vorgelegt. Der Ausschuss antwortete, das EDV-System habe gar nicht zur "unmittelbaren Ergebnisermittlung" beigetragen, "sondern nur die ordnungsgemäße Auszählung verifiziert".
Heißt: Die Stimmen wurden händisch ausgezählt, die Software hat anschließend überprüft, ob das Ergebnis plausibel ist.
Titelfoto: Steffen Füssel