Ist die Satzung "überfällig" oder "untaugliches Mittel"?
Dresden - Mit dem Plan der Stadt - formal "Zweckentfremdungssatzung" genannt - befassen sich nun die Stadträte, die über die Verwaltungsvorlage noch abstimmen müssen. Bereits jetzt gibt es Lob und Tadel.
Ein SPD-Antrag hatte im Rat den Grundstein für die vorliegende Satzung gelegt. Diese sei längst überfällig, mehr als zwei Jahre habe die Verwaltung für den Entwurf gebraucht, kritisiert Vincent Seeberger (38, SPD), der auch Vorstand des Mietervereins ist.
Seine Parteigenossin Julia Hartl (40): "Seit dem Beschluss hat sich die Situation auf dem Dresdner Wohnungsmarkt noch mal deutlich verschärft. Deswegen ist es richtig, dass die Satzung für das gesamte Stadtgebiet gelten soll."
Es werde mit einer solchen Satzung weiterhin möglich sein, Ferienwohnungen zu vermieten, befürwortet Fraktionsvorsitzende Agnes Scharnetzky (38, Grüne) die Vorlage.
"Bisher schon ordnungsgemäß von der Stadt genehmigte Ferienwohnungen werden nicht infrage gestellt. Airbnb-Vermietungen werden gleichzeitig klar geregelt und eingegrenzt."
Ihre Parteikollegin Andrea Mühle (47) lobt die Satzung auch als Instrument, um gegen "spekulativen Leerstand" vorzugehen.
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Holger Zastrow sieht in der Vorlage eine "Unverschämtheit"
Team Zastrow (TZ) lehnt die Vorlage ab, sieht darin wie auch in der Mietpreisbremse ein "untaugliches Mittel", um mehr Wohnraum zu schaffen.
"Die Eigentümer für die falsche Politik verantwortlich zu machen, ist eine Unverschämtheit, und die geplanten Eingriffe erinnern an finsterste sozialistische Zeiten, als privaten Eigentümern das Recht, über ihr Eigentum zu verfügen, vom Staat verboten wurde", schimpft Fraktions-Chef Holger Zastrow (57).
Titelfoto: Bildmontage: Thomas Türpe, Norbert Neumann
