Warnstufe 5 in Dresden: Diese Parks und Wälder dürfen nicht mehr betreten werden!

Dresden - Die sächsische Landeshauptstadt glüht vor Hitze. Und das hat jetzt auch weitere gravierende Auswirkungen auf die Waldbrandgefahr. Seit Donnerstag liegt diese nämlich nochmal höher - Warnstufe 5 wurde vom Deutschen Wetterdienst ausgerufen!

Was bedeutet das für Dresden?

Bereits Mitte Juli kam es in der Dresdner Heide zu einem Waldbodenbrand.
Bereits Mitte Juli kam es in der Dresdner Heide zu einem Waldbodenbrand.  © Roland Halkasch

Bereits seit dem 28. Juli gilt eine Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes. Diese wurde jetzt allerdings mit dem Erreichen von Stufe 5 nochmals verschärft.

Das heißt: Waldbesucher dürfen öffentliche Straßen nicht mehr verlassen.

War es zuvor noch möglich, auch nichtöffentliche Waldwege und zum Reiten ausgewiesene und gekennzeichnete Wege zu betreten, fällt diese Freiheit mit Warnstufe 5 weg.

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"Das Parken außerhalb von ausgewiesenen Parkflächen wird weiterhin untersagt", heißt es in der Allgemeinverfügung.

Welche Warnstufe derzeit gilt, kann in dieser Grafik von Sachsenforst nachgesehen werden.

Welche Grünflächen und Wälder sind betroffen?

Auf einer Karte der Stadt Dresden sind die Wälder eingezeichnet.
Auf einer Karte der Stadt Dresden sind die Wälder eingezeichnet.  © Screenshot/Stadt Dresden

Besonders betroffen ist das Gebiet der Dresdner Heide.

Unter anderem auch: der Zschonergrund, der Plauensche Grund (entlang der Weißeritz), Kaitzgrund, Friedrichsgrund, Keppgrund, Helfenberger Grund, Wachwitzgrund.

Aber auch kleinere Parks wie der Waldpark in Blasewitz sind betroffen.

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Der Große Garten ist ausgenommen.

Eine detaillierte Übersicht, was in Dresden als Wald geführt wird, zeigt die Stadt auf einer Karte.

Welche Strafen drohen?

Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar - egal ob vorsätzlich oder fahrlässig. Es drohen Geldstrafen bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen können sogar bis zu 10.000 Euro fällig werden.

Welche Regeln gibt es noch?

Seit dem 2. August gilt zudem (ab Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5) ein Feuerwerks- und Grillverbot.

Das Grillverbot bezieht sich auf die von Dresden betriebenen oder ausgewiesenen Feuerstellen und Grillplätze (unter anderem Elbufer, unterhalb der Marienbrücke, Ostra-Gehege, Sternplatz).

Auch hier drohen bei Verstoß enorme Geldstrafen.

Privat darf noch gegrillt werden. Die Stadt weist aber daraufhin, "stets geeignete Maßnahmen zu treffen, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert entwickeln kann".

Wie geht es weiter?

Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert auch weiterhin anhaltende Trockenheit. Die Waldbrandgefahr dürfte also noch einige Tage bestehen bleiben.

Titelfoto: Roland Halkasch

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