Dresden - "Allahu akbar"-Rufe schallten am 15. Juli durch Dresdens Berliner Straße. Dann wurde der bewaffnete Türke Mehmet Ü. (41) durch Polizeibeamte niedergeschossen. Nun setzte die zuständige Ermittlungsrichterin den Unterbringungsbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft und unter strengen Auflagen außer Vollzug.
Weiterhin wird gegen Mehmet "wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung, der Bedrohung und des unerlaubten Führens einer Schusswaffe" ermittelt.
Doch es gehe keine Gefahr vom Beschuldigten aus, der "aufgrund der erlittenen Verletzungen bettlägerig" ist und wegen seiner schweren psychischen Erkrankung zusätzlich Medikamente erhält.
"Die stationäre Behandlung des Beschuldigten wird voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen", konstatiert Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (50). Ein islamistisches Tatmotiv sei auch von speziellen Gutachtern nicht festgestellt worden.