Jungen in Hafturlaub missbraucht: So lange muss der rückfällige Täter jetzt in den Knast

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Von Angelika Resenhoeft

Aschaffenburg - Das Landgericht Aschaffenburg hat einen mutmaßlich rückfällig gewordenen Sexualstraftäter zu elf Jahren Haft verurteilt. Zudem behält sich die Kammer vor, später Sicherungsverwahrung für den 23-Jährigen anzuordnen.

Der 23-Jährige (l.) spricht in der Prozesspause mit seiner Verteidigerin Susanne Tölke.
Der 23-Jährige (l.) spricht in der Prozesspause mit seiner Verteidigerin Susanne Tölke.  © Daniel Löb/dpa

Sicherungsverwahrung ist nach dem Verbüßen einer Haft möglich, wenn von einem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Der psychiatrische Sachverständiger in dem Verfahren schätzt das Rückfallrisiko des Angeklagten als sehr hoch ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verdächtige hatte in dem Verfahren gestanden, im vergangenen Jahr einen damals Zwölfjährigen im Raum Aschaffenburg und einen Elfjährigen in Staßfurt in Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben.

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Das Gericht wertete die Taten des Deutschen, der sie in seinem von der Jugendanstalt im niedersächsischen Hameln gewährten Hafturlaub begangen haben soll, unter anderem als mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch. 

Das Gericht behält sich vor, später Sicherungsverwahrung für den 23-Jährigen anzuordnen.
Das Gericht behält sich vor, später Sicherungsverwahrung für den 23-Jährigen anzuordnen.  © Daniel Wolfgang Ebener/dpa

Anklage forderte mehr als elf Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer elf Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten gefordert - unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen.

Die Verteidigung hatte die Strafhöhe in das Ermessen der Kammer gestellt. Der Angeklagte hatte sich in seinem letzten Wort bei den Opfern entschuldigt: "Ich schäme mich."

Erstmeldung vom 21. Oktober um 13.15; Update um 16.31 Uhr.

Titelfoto: Daniel Löb/dpa

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